Pfüb - Drittschuldner weist Forderung zurück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nala
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#1

22.07.2015, 09:45

Hallo,

ich bräuchte mal Eure Meinung.

Ich habe einen Pfüb beantragen gegen 6 Drittschuldner. Einer davon ist nicht zustellbar, da nicht mehr dort wohnhaft, und bei einem hat der Drittschuldner die Forderung wegen bestehenden Gegenforderungen abgewiesen. Sollte ich jetzt noch warten, bis Meldungen von den anderen 4 kommen? Oder was meint Ihr? Der GVZ hat mir auch eine Drittauskunft geschickt, wo mehrere Konten des Schuldners ausfindig gemacht wurden. Sollte ich die auch pfänden? Oder auch hier abwarten, was mit den anderen Drittschuldnern passiert?

Vielen Dank
Gruß
Nala
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Tigerle
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#2

22.07.2015, 09:53

Das lässt sich so pauschal natürlich nicht beantworten. Ist denn der Mandant bereit soviel Geld in die Hand zu nehmen um weitere Vollstreckungsmaßnahmen zu bezahlen?
jennjenn87
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#3

22.07.2015, 09:54

Im Zweifelsfall hast du die Vollstreckungsunterlagen noch nicht wieder zurück, oder?
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#4

22.07.2015, 09:55

Wenn Du die entsprechenden Unterlagen für eine Pfändung hast, dann würde ich auch die Bankkonten pfänden. Du bist ja nicht gezwungen abzuwarten und ob bei den anderen etwas herauskommt oder nicht, erfährst Du ggf. erst in Wochen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Nala
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#5

22.07.2015, 09:57

ja super danke, dann mach ich das
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