![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
nachdem ich den halben Abend hier im Forum verbracht und gesucht habe, muss ich trotzdem hier meine Frage noch stellen.
Sollte ich einen zutreffenden Threat übersehen haben, tut es mir leid - liegt wohl an der Hitze
![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
Der Sachverhalt:
Schuldner kommt mit einem Schreiben der Creditreform, die einen VB aus 1984 hat. Er hat dann hier und da (irgendwann) mal was gezahlt,
dann gegen sich vollstrecken lassen und jetzt aufgrund des Schreibens 1.000,00 Euro als Vergleichszahlung angeboten (die abgelehnt wurden).
Meine Frage: ist der VB verjährt oder kann die Creditreform wegen § 212 I 1 BGB noch daraus vollstrecken?
Sag im Voraus schon mal
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
und wünsch allseits einen sonnig-schönen Tag
LG Tamitoma