Ja, genau. Absatz I, aber nicht IV
Wie gesagt, ich habe im Internet sogar ein Formular gefunden, aber ein Formularzwang für Abs. IV ist mir bislang nicht bekannt
§ 758 Abs. 4 ZPO
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Mir auch nicht, wobei ich den Antrag schon ewig nicht mehr gestellt habe.
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(UNHEILIG)
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Ja, so wirds wohl sein
Ich dachte nur, bevor ich da anrufe und sage "he, das ist aber ein Antrag nach Abs IV und nicht nach Abs I, da gibt es keinen Formularzwang" und ich dann zur Antwort bekomme "doch, seit neustem schon", frage ich lieber mal nach, man kann ja auch mal was verpasst haben.
Ich dachte nur, bevor ich da anrufe und sage "he, das ist aber ein Antrag nach Abs IV und nicht nach Abs I, da gibt es keinen Formularzwang" und ich dann zur Antwort bekomme "doch, seit neustem schon", frage ich lieber mal nach, man kann ja auch mal was verpasst haben.
- sunny84
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Das kann ich voll und ganz nachvollziehen. Man will sich ja nicht zum Vollhonk machen
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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