Hallo ihr Lieben,
ich sitze nun vor einer Akte, wo ich nicht weiter komme bzw. gerade auf dem Schlauch stehe.
Mandant bekommt Pfüb
Wir beantragen für ihn die Zurückweisung des Pfüb und die Pfändung vorläufig einzustellen
Danach kommt Schriftsatz, dass die Pfändung zurückgenommen wird.
Wie bzw. was kann ich hier nun abrechnen?
Bekommen wir nur die 3309?
Ich habe grad wie son Brett vor Kopf.
Antrag Zurückweisung Pfüb und vorläufige Einstellung
- Anahid
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Habt Ihr da ein Verfahren eingeleitet oder nur gegenüber der Gegenseite geschrieben?JanineMo hat geschrieben:Wir beantragen für ihn die Zurückweisung des Pfüb und die Pfändung vorläufig einzustellen.
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Sorry, mein Fehler. Frage war zu ungenau. Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO oder Vollstreckungsgegenklage?
![Flohbeutel :katze2](./images/smilies/katze2.gif)
![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
Na wir haben nur Schriftsatz ans Gericht geschickt, mit dem Antrag, den Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zurückzuweisen.
Und haben dies ausführlich begründet. Daraufhin hat die Gegenseite dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass der Antrag zurückgenommen wird.
Und haben dies ausführlich begründet. Daraufhin hat die Gegenseite dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass der Antrag zurückgenommen wird.
- FeldKiel
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habt ihr denn eine KGE erhalten, dass die Gegenseite nach Rücknahme der Pfändung die Kosten des Verfahrens zu tragen hat? Ansonsten würde ich die erstmal beantragen.
Danach könntet ihr dann eine 0,3 Geb. nach 3309 VV RVG festsetzen lassen.
Danach könntet ihr dann eine 0,3 Geb. nach 3309 VV RVG festsetzen lassen.