PfÜB - besonderer Fall Schenkung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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leoniemaus5
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#1

10.07.2015, 12:43

Hallo zusammen,

ich stehe auf dem Schlauch und denke nicht das das so stimmt. Mein Chef hat einen Mandanten vertreten in einer Familiensache. Dieser hat unsere Honorarforderungen nur zum Teil ausgeglichen. Des Weiteren hat er Anfang 2014 eine Lebensversicherung in einer 5 stelligen Höhe ausgezahlt bekommen und diese an sein Kind verschenkt, mittlerweile ist der Mandant mittellos, das haben wir von einem GVZ überprüfen lassen, VA liegt vor.

Mein Chef hat den Mandanten damals in einem Besprechungstermin hier darauf hingewiesen, dass bei uns noch offene Forderungen bestehen und er von seiner Versicherung seinen Lebensunterhalt bestreiten muss in Zukunft. Nun ja. Das Geld ist an das Kind, der Mandant hat uns das in einem Schreiben bestätigt und wir haben den Kontoauszug, worauf die Zahlung einmal in bar und einmal als Überweisung an das Kind gegangen sind - den hat er uns auch noch beigefügt.

Nun möchte mein Chef, dass das Kind uns als Drittschuldner die Kosten des Vaters hier in der Kanzlei trägt und ich soll einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf den Weg bringen und möglichst unter "Anspruch G" im PfÜB Formular alles beschreiben und unsere Kosten eintreiben.

Leider habe ich über einen Teil der Forderungen noch gar keinen Titel und warte selbst da noch drauf, aber Chef möchte, dass das ziemlich zackig jetzt schonmal mit einem geringeren Titel über die Bühne geht und wenn die restlichen Titel da sind, wir das darüber auch noch einholen.

Ich bin der Meinung, dass ich das nicht machen kann, da man in einem PfÜB ja von keiner natürlichen Person das Geld zurück verlangen kann oder bin ich doof? Geht das bzw. hat damit einer Erfahrung?

Lieben Gruß
T
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Anahid
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#2

10.07.2015, 12:47

Wie alt ist denn das Kind?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
leoniemaus5
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#3

10.07.2015, 13:59

Sie ist volljährig
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Anahid
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#4

10.07.2015, 14:45

Lies Dir mal das hier durch. Hab leider heute keine Zeit mehr

http://www.iww.de/ve/archiv/anfechtung- ... nfg-f40663

http://www.iww.de/ve/archiv/anfechtung- ... rch-f40714

Schönes Wochenende :wink1
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leoniemaus5
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#5

10.07.2015, 16:39

Danke Anahid,

kein Problem und die Seiten habe ich auch schon gelesen und das Chef erzählt, aber Chef will partout nicht klagen und deshalb nen Pfüb. Ein gutes Gefühl habe ich dabei nicht. :(
Kobudo
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#6

13.07.2015, 10:22

Und warum stellst du in Frage, was dein Chef ausdrücklich von dir möchte? Wenn ers unbedingt will, solltest du es versuchen. Und zwar genau so wie er es gesagt hat - es liegt ja jetzt nicht mehr in deiner Verantwortung obs klappt oder nicht.
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