Zinsen berechnen bei Vergleich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
merle84
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#1

01.11.2007, 14:21

hallo,

steh aufm schlauch. haben einen vollst. vergleich. = bekl. soll 2.200 € bis zum 10.02.07 an kläger (unser mandant) zahlen..

muss jetzt die forderung zur inso.-tabelle anmelden...

gegner hat ja bis dato nichts gezahlt, also kann ich ab dem 11.02. zinsen berechnen oder?

weil im vergleich steht nur bis zum 10.02. zahlen, aber nichts von zinsen, aber wenn er nicht zahlt kann ich doch trotzdem welche berechnen oder?
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DasGrossi
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#2

01.11.2007, 14:27

Meiner Ansicht nach: ja.

Denn ein Vergleich ist ja ein Vertrag (beidseitige Willenserklärung) und der Schuldner befindet sich ab dem Datum im Verzug. Und für Verzug gibts Zinsen
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
merle84
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#3

01.11.2007, 14:28

danke, wollte nur noch mal eine bestätigung haben. :)
Gast

#4

01.11.2007, 14:28

Steht denn in dem Vergleich etwas von Zinsen???

Wenn da keine Zinsen ausgeurteilt wurden, würde ich sagen, hast Du schlechte Karten
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DasGrossi
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#5

01.11.2007, 14:30

Die Zinsen berechnen sich ja erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem der Betrag gezahlt sein muss. Und nicht für die Zeit vom ... bis zur Zahlung.

- so verstehe ich das jedenfalls.

Und NACH dem Zahlungsziel tritt Verzug ein.
Liebe Grüße
DasGrossi

[b]In dubio prosecco...[/b]
Kimmy

#6

01.11.2007, 14:32

Du kannst keine Zinsen berechnen, wenn diese im Vergleich nicht aufgeführt sind. Steht da ... hat bis zum 10.02. EUR 2.000,00 zu bezahlen und der zahlt nicht, ist das Pech. Anwaltsfehler.
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Bino
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#7

01.11.2007, 21:42

:zustimm Preußi und Kimmy
Mein Chef hat mal vergessen, im Vergleich aufnehmen zu lassen, das Gegner Zinsen zahlen soll, wenn er in Verzug ist. Das war Pech, denn dann gibt es für den Mandanten keine Zinsen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Jupp03/11

#8

01.11.2007, 21:47

M. E. ist eine bis zu einem Zeitpunkt fällige Forderung., die zum Fälligkeitszeitpunkt nicht gezahlt ist, gesetzlich zu verzinsen.
Erika

#9

01.11.2007, 22:34

:zustimm
wir hatten den Fall schon ein paar Mal und wir haben dann, nach diesem Fall oben beschrieben, dann Zinsen ab dem 11.02. berechnen können und diese wurden immer bewilligt bzw. dann dementsprechend bezahlt
QueenMum

#10

01.11.2007, 23:53

versuchen kann man es.
aber auch in der ZV gilt, dass nur beigetrieben wird, was auch tituliert ist, wenn keine Zinsen tituliert sind, können auch keine geltend gemacht werden.

@kimmy: ich glaube mit wahnwitzigen vergleichen haben wir alle ab und an mal zu kämpfen :-)) so immer denken die chefs leider nicht dran und sind einfach froh die sache iiiirgendwie beendet zu haben
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