ZV verschmutzten Titel zurück keine ZV möglich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeeKey
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#1

03.06.2015, 15:05

Hallo an alle. Ich bin neu hier und das ist auch mein erster Beitrag. Jetzt habe ich gleich ein Problem. Ich bin in der ZV nicht sehr bewandert. Ich habe zwar den Theorieteil schulisch gelernt aber Praxiserfahrung habe ich fast keine. :sad:

Jetzt der Fall: Wir haben ZV-Auftrag erteilt mit Abgabe der EV gegen eine GbR (vertreten durch den Geschäftsführer) im ersten Quartal 2013. Ein paar Monate später kam die Nachricht, dass der GVZ gewechselt wurde. Wieder ein paar Monate später hieß es dann dass Termin zur Abgabe der EV bestimmt wurde. Teilgenommen haben wir nicht. Dann wieder einige Zeit später hieß es, dass der damalige geschäftsführende Gesellschafter der die EV abgegeben hat zum Zeitpunkt der Abgabe der EV gar nicht mehr Geschäftsführer dieser GbR war und ob hier nicht eine Titelumschreibung erfolgen sollte. Meine damalige Kollegin hatte gesagt, dass sich das erübrigt, da der Titel auf die gesamte GbR ausgestellt ist, vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter (der damalige geschäftsf. Gesellsch. wurde beim Namen genannt im Titel). Außerdem haben sich nur die Vertretungsverhältnisse geändert und ansonsten ist aber ein Geschäftsübergang erfolgt, sodass wir den Originaltitel mit der Bitte unserem ZV-Auftrag zu entsprechen erneut eingereicht haben. Das war vor fast einem Jahr. Seither haben wir immer um Sachstandsmitteilung gebeten und erst nachdem ich mit DA gedroht hatte beim mittlerweile fünften Mal in 8 Monaten kam eine Reaktion.

Diese Reaktion sah wie folgt aus: Wir haben den Titel zurück bekommen, aber mit einem großen Kaffeefleck am Rand. Zum anderen hieß es in der Post dass eine Vollstreckung in das Privatvermögen des damaligen geschäftsführenden Gesellschafters nicht möglich ist aus dem Titel.

Meine Fragen hierzu:

1. Wenn der Titel ausgeschrieben ist auf die GbR, vertr. d. d. geschäftsführenden Gesellschafter, dann hat das doch mit dem Privatvermögen des damaligen geschäftsführenden Gesellschafters nichts zu tun oder? Es geht doch um die GbR.
2. Ist der Titel überhaupt noch gültig wenn er, wie hier, jetzt verschmutzt ist?
3. Wie kann ich jetzt darauf reagieren? Muss ich den Titel umschreiben lassen oder wie geht das?

Benötige bitte Eure Hilfe.

Sonnige Grüße von BeeKey
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Tine Dea
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#2

03.06.2015, 15:47

Erst einmal ein herzliches Willkommen im Forum :wink1
BeeKey hat geschrieben: Meine Fragen hierzu:

1. Wenn der Titel ausgeschrieben ist auf die GbR, vertr. d. d. geschäftsführenden Gesellschafter, dann hat das doch mit dem Privatvermögen des damaligen geschäftsführenden Gesellschafters nichts zu tun oder? Es geht doch um die GbR.
Das ist so nicht ganz richtig. Die GbR steht und fällt mit ihren Gesellschaftern. Heißt also, wenn der geschäftsführende Gesellschafter ausscheidet, existiert die GbR in der euch bekannten Form nicht mehr. Wenn man gegen eine GbR tituliert sollte man auch immer einen Titel gegen die jeweiligen Gesellschafter erwirken. Denn neben dem Vermögen der GbR haftet auch jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen.
BeeKey hat geschrieben: 2. Ist der Titel überhaupt noch gültig wenn er, wie hier, jetzt verschmutzt ist?
Der Titel ist trotzdem noch gültig, da brauchst du dir keine Sorgen machen. Sieht zwar nicht mehr schön aus, aber naja...
BeeKey hat geschrieben: 3. Wie kann ich jetzt darauf reagieren? Muss ich den Titel umschreiben lassen oder wie geht das?
Da bin ich mir jetzt nicht zu 100 % sicher, aber ich denke, dass du den Titel umschreiben lassen musst....
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Anahid
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#3

03.06.2015, 17:29

Warum solltest Du den Titel umschreiben lassen? Weil der Geschäftsführer gewechselt hat? Ich lass doch auch keinen Titel umschreiben, nur weil der Geschäftsführer einer GmbH wechselt.

Das Problem ist eher, ob der damalige Gesellschafter mittlerweile aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und die GbR überhaupt noch in der Form besteht oder diese mittlerweile auch aufgelöst wurde. Das musst Du erörtern. Sind Dir überhaupt die anderen Gesellschafter der GbR bekannt?
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#4

03.06.2015, 20:12

[quote="Tine Dea"]Erst einmal ein herzliches Willkommen im Forum :wink1

:thx

Das hilft mir schon mal ein bisschen weiter.
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#5

03.06.2015, 20:23

"Warum solltest Du den Titel umschreiben lassen? Weil der Geschäftsführer gewechselt hat? Ich lass doch auch keinen Titel umschreiben, nur weil der Geschäftsführer einer GmbH wechselt."

Leuchtet irgendwie ein.

"Das Problem ist eher, ob der damalige Gesellschafter mittlerweile aus der Gesellschaft ausgeschieden ist und die GbR überhaupt noch in der Form besteht oder diese mittlerweile auch aufgelöst wurde. Das musst Du erörtern. Sind Dir überhaupt die anderen Gesellschafter der GbR bekannt?"

Da schaue ich noch mal nach, ob der mittlerweile ausgeschieden ist und ob die GbR noch in der Form besteht. Soweit ich das gesehen habe liegen auch keine Namen der anderen Gesellschafter vor.
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#6

03.06.2015, 21:12

Eine GbR besteht ja grundsätzlich aus mehreren Personen (mindestens 2). Wenn Du die anderen Namen nicht hast, habt Ihr eh ein Problem. Schau nochmal im Internet nach, ob die GbR vielleicht eine Homepage hat. Da müsste sich ggf. aus dem Impressum ergeben, wer der geschäftsführende Gesellschafter ist. Wenn Du gar nichts findest, kannst Du eigentlich nur den einen, Dir bekannten Gesellschafter anschreiben und ihn auffordern, Dir Auskunft zu geben, wer Gesellschafter der GbR ist und welcher dieser Gesellschafter die Geschäftsführung inne hat.

Für die Zukunft solltest Du Dir aber merken, wie Tine Dea richtig geschrieben hat, dass man eine GbR niemals alleine in Anspruch nimmt, sondern zusätzlich auch jeden Gesellschafter persönlich. Wenn die GbR jetzt aufgelöst ist, dann müsst Ihr ein weiteres Verfahren gegen die damaligen Gesellschafter durchführen, damit Ihr diese privat in Anspruch nehmen könnt. Zusätzliche Kosten, die zu Euren Lasten gehen und unnötiger Zeitverlust. Von weiteren Haftungsproblematiken (wie z.B. zwischenzeitlich eingetretene Verjährung o.ä.) gar nicht zu reden.
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#7

05.06.2015, 09:40

Also ich habe jetzt noch mal geschaut. Im Schreiben vom GVZ steht, dass der bis dato geschäftsführende Gesellschafter zum Zeitpunkt der Abgabe der EV nicht mehr für die GbR tätig gewesen ist.

Die anderen Gesellschafter sind mir nicht bekannt und die Internetadresse wird anscheinend neu aufgebaut im Moment. Hab also keine Infos. Ich hab noch nicht mal eine HR-Nummer, sodass ich da evtl. Nachforschungen anstellen könnte.

Ach Menno :motz Bleibt mir wohl nichts anderes übrig als den damaligen Gesellschafter mal anzuschreiben.
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#8

05.06.2015, 09:45

Kann ich den u. U. auch zwingen mir Auskunft zu erteilen, falls er das nicht freiwillig tut oder muss ich mich dann damit begnügen.

Naja aber sobald ich mal eine Vollstreckung gegen eine GbR einleiten sollte, weiß ich Bescheid. Das aktuelle Problem was hier vorliegt, haben leider meine damaligen Kollegen dieser Kanzlei verzapft.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe
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#9

05.06.2015, 10:09

Der Vergleich einer GbR mit einer GmbH hinkt. Es sind zwar beides Gesellschaften, aber da hört die Gemeinsamkeit schon so ziemlich auf. Die GmbH ist eine juristische Person, gegen die man vollstrecken kann, unabhängig davon, wer gerade Gesellschafter ist. Da gibt es ja auch (abgesehen von wenigen Ausnahmen) keine persönliche Haftung der Gesellschafter.
Bei der GbR dagegen haften die Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb muss man wissen, wer die einzelnen Gesellschafter ist, jeder Gesellschafterwechsel wirkt sich aus. Schau Dir mal die Kommentierung zu § 736 ZPO an. Ich nehme an, da findest Du auch was dazu, ob eine Titelumschreibung bei einem Gesellschafterwechsel erforderlich ist (nach dem Wortlaut des § 736 ZPO würde ich vermuten: ja, aber ich habe mit Zwangsvollstreckung nur am Rande zu tun).

Was den Kaffeefleck betrifft: Es macht grundsätzlich nichts aus, wenn der Titel einen Fleck hat. Wenn er allerdings so verschmutzt oder sonst beschädigt ist, dass man ihn nicht mehr lesen kann, dann kannst Du ihn an das Prozessgericht der ersten Instanz übersenden mit dem Antrag auf Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung. Kostet allerdings Geld (20 Euro).
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#10

05.06.2015, 10:58

@ online

Danke für Deine Hilfe. Das werde ich tun.
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