Pfändung Einkommen Eheleute

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Katta
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#1

02.06.2015, 11:04

Hallo,

ich soll das Einkommen pfänden von Eheleuten. Sind Gesamtschuldner.
Verdienen laut VA 800,00 € bzw. 1000,00 €, somit alleine unter der Pfändungsfreigrenze.

Kann ich das Einkommen zusammenrechnen - dann ergäbe sich ein pfändbarer Betrag?
Und muss ich dabei einen Unterhaltspflichtigen berücksichtigen (Ehegatten)?

LG Katta
Der frühe Vogel kann mich mal :wecker
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Anahid
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#2

02.06.2015, 11:28

Du kannst das Einkommen verschiedener Personen nicht zusammenrechnen; auch nicht wenn es Eheleute sind.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Katta
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#3

02.06.2015, 11:36

Danke dir Anahid.
Hast du zufällig einen § parat
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Anahid
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#4

02.06.2015, 13:20

Das ergibt sich indirekt aus § 850 e Nr. 2 ZPO:

Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Katta
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#5

02.06.2015, 16:51

Danke dir.
Da wird sich mein Chef und unser Mandant aber nicht freuen...
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Katta
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#6

25.08.2015, 15:36

Hallo nochmal,
neue Sache. Ehemann Schuldner.
Beide Eheleute verdienen Geld. Keine Kinder oder anderen unterhaltsberechtigten Personen vorhanden.
Kann ich das Gehalt eines Ehegatten anrechnen (da die Kosten für die Lebenshaltung ja für jeden nur die Hälfte sind)?
Mein Chef meint, dass er mal so etwas gehört hat - finden konnte ich dazu nichts.
LG
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Pepples
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#7

25.08.2015, 15:43

Sippenhaftung gibt es nicht. 8) Du kannst höchstens schauen, ob bei Nichtberücksichtigung der unterhaltsberechtigten Person pfändbares Einkommen bleibt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Maddien
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#8

25.08.2015, 15:46

...und dann einen Antrag nach § 850c (4) stellen :)
läuft...
:huch
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#9

25.08.2015, 15:48

Hallo!
Ich würde beantragen, dass die Frau nicht als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt werden soll, da sie über ausreichendes eigenes Einkommen verfügt. Ist dann nur die Frage, ob dann überhaupt was pfändbar wäre.
Katta
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#10

25.08.2015, 16:19

Hey,
danke für die Antworten.
Das Einkommen ist einzeln zu niedrig zum Pfänden - leider. Dann freuen sich die Eheleute jetzt über gut 2.000,00 € und wir bleiben auf unserer Forderung sitzen ...
Danke euch
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