Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kleinesnelchen
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#1
28.05.2015, 09:08
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
und zwar hab ich folgendes Problem: Wir hatten letztes Jahr über den GVZ erfolgreich bei einem Schuldner gepfändet. Das Fremdgeld ging auf unserem Konto ein. In einem Moment geistiger Umnachtung habe ich das Geld aus Versehen an den Schuldner zurück überwiesen. Das war schon letztes Jahr im Dezember und jetzt ist es erst aufgefallen. Ich hab natürlich den Schuldner angerufen und wir haben ihm mit einem Schriftsatz eine Frist zur Zahlung gesetzt. Er hat natürlich nicht gezahlt. Wie gehe ich jetzt am besten vor? Muss ich einen komplett neuen ZV-Auftrag stellen? Geht das überhaupt? Was muss ich dabei beachten?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
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Sputnik85
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#2
28.05.2015, 09:11
Soweit mir bekannt ist, musst du sogar neu titulieren! Ich erinnere mich dunkel, dass wir einen ähnlichen Fall mal hatten. Die Forderung musste neu tituliert werden, weil der "alte" Zahlungsanspruch ja bereits erledigt war. Du müsstest also das komplette Programm auffahren.
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kleinesnelchen
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#3
28.05.2015, 09:17
Meinst du wir müssen nochmal klagen bzw. das Mahnverfahren einleiten? Wer trägt denn dann die Kosten? Im Endefekt war es ja mein Verschulden...
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Tine Dea
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#4
28.05.2015, 09:21
Auf den Kosten dürfte dann dein Anwalt sitzen bleiben, denn es war ja ein Fehler seines Büros...
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kleinesnelchen
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#5
28.05.2015, 09:39
Wir haben noch den Titel...kann ich nicht einfach einen neuen ZV-Auftrag stellen? Ich glaub mein Chef dreht durch, wenn wir nochmal von vorn anfangen müssen.
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#6
28.05.2015, 09:53
Sputnik85 hat geschrieben: Die Forderung musste neu tituliert werden, weil der "alte" Zahlungsanspruch ja bereits erledigt war.
Dieses Argument dürfte durchaus greifen. Die vom Schuldner geleistete Zahlung wird vom GVZ auf dem Titel quittiert und wenn da dann nunmal steht, dass gezahlt wurde, dann gilt das auch, unabhängig davon, ob ihr aus Versehen eine Zahlung an den Schuldner zurückgezahlt habt oder nicht. Aus diesem Grund muss eben neu tituliert werden...
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Sputnik85
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#7
28.05.2015, 10:07
Ja, ihr müsst das komplette Verfahren neu abwickelt. Klage oder MB - Urteil odr VB - ZV.
Da es euer Verschulden ist, müsst ihr dann leider die Kosten tragen. Der "alte" Titel war doch bezahlt. Der ist ja erledigt.
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#8
28.05.2015, 10:11
Aber auf unserem Titel ist nichts vermerkt...wir haben die Vollstreckungsunterlagen nach Zustellung zurück bekommen. Gepfändet wurde von der Bank.
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Sputnik85
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#9
28.05.2015, 10:15
Sputnik85 hat geschrieben: Der "alte" Titel war doch bezahlt. Der ist ja erledigt.
oder nicht?
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#10
28.05.2015, 10:19
kleinesnelchen hat geschrieben:Wir hatten letztes Jahr über den GVZ erfolgreich bei einem Schuldner gepfändet. Das Fremdgeld ging auf unserem Konto ein.
Das heißt für mich, dass der Titel bezahlt ist. Der Schuldner kann sich darauf berufen.
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