Festgesetztes Zwangsgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Die_Mone
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#1

20.05.2015, 10:52

Hallo zusammen!
Ich bin "neu" in der Zwangsvollstreckung und bei manchen Sachen habe ich echt noch keinen Schimmer...! :-(

Ich habe einen ZV-Auftrag bzgl. einem Auskunftsanspruch gemacht, alles gut.
Das Gericht hat auch, wenn keine Auskunft erteilt wird, ein Zwangsgeld festgesetzt.
Noch immer keine Auskunft, Zwangsgeld wurde nicht gezahlt.

Meine Frage:

Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Muss ich wieder etwas neu beantragen? Macht das Gericht das selber (auch wegen der ersatzweisen Zwangshaft) oder wie sieht das aus?

:thx schon einmal für eure Antworten.


LG Die_Mone
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#2

20.05.2015, 10:55

Das Zwangsgeld kannst Du ganz normal wie eine Geldforderung vollstrecken, wobei eine mögl. Zahlung aber an die Staatskasse geht.
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Die_Mone
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#3

20.05.2015, 11:21

okay dann werde ich mal versuchen....danke
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