Hallo zusammen!
Ich bin "neu" in der Zwangsvollstreckung und bei manchen Sachen habe ich echt noch keinen Schimmer...!
Ich habe einen ZV-Auftrag bzgl. einem Auskunftsanspruch gemacht, alles gut.
Das Gericht hat auch, wenn keine Auskunft erteilt wird, ein Zwangsgeld festgesetzt.
Noch immer keine Auskunft, Zwangsgeld wurde nicht gezahlt.
Meine Frage:
Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Muss ich wieder etwas neu beantragen? Macht das Gericht das selber (auch wegen der ersatzweisen Zwangshaft) oder wie sieht das aus?
schon einmal für eure Antworten.
LG Die_Mone
Festgesetztes Zwangsgeld
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Das Zwangsgeld kannst Du ganz normal wie eine Geldforderung vollstrecken, wobei eine mögl. Zahlung aber an die Staatskasse geht.
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