Ihr Lieben,
jetzt bin ich doch verunsichert: Wir haben einen KfB vorliegen - vollstreckbare Ausfertigung. Der Gegner hat Beschwerde eingelegt und verweigert die Zahlung unter Hinweis auf die Beschwerde.
Die eingelegte Beschwerde hemmt doch aber nicht die Vollstreckbarkeit des KfB? Der Gegner hat keine Einstellung der ZV beantragt, also könnte ich doch vollstrecken, oder?
Danke
Manuela
Rechtsfolgen Beschwerde gegen KfB
- Liesel
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Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann vollstreckt werden. Sollte die Beschwerde erfolgreich sein, hat der Gegner einen Rückzahlungsanspruch.
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- jojo
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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