Zwangshypothek oder Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Azubi-Mädchen
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#1

28.01.2014, 11:32

Hallo Leute,

meine erste Frage ist, was genau der Unterschied zwischen Zwangshypothek und Sicherungshypothek ist...

Und dann habe ich dazu noch eine Frage, und zwar:

Wir haben ein Urteil und nun wollen wir die Hypothek eintragen lassen. Mein Urteil ist aber gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar... Was muss ich denn nun genau beantragen?

Danke
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OKK13401
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#2

28.01.2014, 11:46

Azubi-Mädchen hat geschrieben:meine erste Frage ist, was genau der Unterschied zwischen Zwangshypothek und Sicherungshypothek ist...
Die Zwangshypothek ist eine Sicherungshypothek:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungshypothek
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Geiselmann
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#3

28.01.2014, 17:33

Hallo,

das Grundbuchamt benötigt einen Antrag, Titel, Klausel und Zustellung.
Gem. § 720a ZPO bedarf es keiner Sicherheit.
Die SZH kann nur bei einem Betrag von über 750 € eingetragen werden.
Eine Gesamthypothek ist nicht zulässig.

S. Geiselmann
Jupp03/11

#4

28.01.2014, 18:00

Ich verweise noch auf § 720a Rd 4 und § 750 III ZPO Zöller
Schmiedi1309
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#5

07.05.2015, 09:22

Hallo ihr Lieben,

habe mal eine Frage... wir haben ein Urteil was gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.

Nun will ich ins Grundbuch eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Die Beklagte wurde verurteilt einen Betrag in Höhe von 20.477 € zu zahlen.
Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils liegt vor.
Gestern erhielten wir die Nachricht, dass Berufung gegen das Urteil eingelegt wurde.

Nun ist meine Frage, kann ich jetzt noch die Sicherungshypothek eintragen lassen???? :kopfkratz
Bin gerade verwirrt und weis nicht, obs geht. Dazu gesagt ist auch noch, dass ich so was noch nie gemacht habe ;)

LG
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