Titelumschreibung notwendig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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A13
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#1

06.05.2015, 13:34

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:

Es erging VU mit dem Tenor: "Das Kind vertreten durch die Mutter wird verurteilt...". Die ZV habe ich leider erfolglos gegen die Mutter geführt.

Nun wird unsere eigentliche Schuldnerin, nämlich das noch minderjährige Kind, demnächst volljährig und da stellt sich mir die Frage, ob ich den Titel umschreiben lassen muss?

Der Titel lautet ja eigentlich schon auf das Kind, aber eben "vertreten durch". Kraft Gesetzes entfällt ja die Vertretungsbefugnis mit Volljährigkeit. Aber hat jemand noch speziell was zum Thema Titelumschreibung?

Ich steh total auf dem Schlauch :/

Lieben Dank und beste Grüße
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Whoville
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#2

06.05.2015, 13:50

Der Titel muss nicht umgeschrieben werden, du kannst direkt gegen das "Kind" vollstrecken.
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#3

06.05.2015, 13:51

Wenn Du das Geburtsdatum des Kindes nachweisen kannst, ist eine Umschreibung nicht notwendig, sonst müssten ja einige Unterhaltstitel bei Volljährigkeit abgeändert werden.
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Liesel
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#4

06.05.2015, 13:51

Was willst du denn da umschreiben lassen? Schuldner ist das - damals noch minderjährige - Kind. Aus diesem Grund konnte eine ZV gegen die Mutter auch nicht erfolgreich sein - sie ist nicht mal zulässig.
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#5

06.05.2015, 13:54

Liesel hat geschrieben:Was willst du denn da umschreiben lassen? Schuldner ist das - damals noch minderjährige - Kind. Aus diesem Grund konnte eine ZV gegen die Mutter auch nicht erfolgreich sein - sie ist nicht mal zulässig.




:good
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#6

06.05.2015, 13:56

Naja ich hab ja vollstreckt gegen das Kind vertreten durch die Mutter. Die Mutter hätte ja für das kind die VermA abgegeben können oder auch einfach zahlen können.
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#7

06.05.2015, 14:04

Hinsichtlich der VA ist das zutreffend. Bei einer solchen Antragstellung hätte sie das auch machen müssen. Aber warum sollte sie einfach zahlen?
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#8

06.05.2015, 14:13

Die Tochter als Schuldnerin wurde wegen ärztlicher Behandlungskosten verklagt. Die Mutter hat damals einen Teilbetrag schon gezahlt, aber nun häufen sich wohl die Probleme bei der Mutter. Nach Auskunft des GVZ sind wir nicht die einzigen Gläubiger.

Wieso sollte sie denn nicht zahlen?
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#9

06.05.2015, 14:15

Weil gegen sie kein Titel besteht.

Ob das von der Mutter gegenüber dem Kind "fair" ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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