WEG Zwangsversteigerung Hausgeld

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Aelizia
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#1

06.05.2015, 10:10

Hallo zusammen :wink1

Ich habe hier Forderungen einer WEG aus Hausgeldzahlungen.
Es liegt ein Vollstreckungsbescheid vor. Forderung 1000 €.
Hierfür wurde 2014 eine Sicherungshypothek eingetragen (vorrangig steht eine Sicherungshypothek für einen anderen Gläubiger von 5000 €)

Jetzt gibt es noch neuere (nicht titulierte) Hausgeldforderungen von 2000 €. Muss ich die für einen Zwangsversteigerungsantrag noch titulieren lassen?
Oder reicht die Glaubhaftmachung (Beschlüsse u. Abrechnungen)?

Vl hat jemand hier WEG-Erfahrung?

lg
Aelizia
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Lucilla
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#2

06.05.2015, 11:58

Hallo Aelizia,
die weiteren Forderungen kannst du im laufenden Verfahren anmelden. Hierfür reicht eine Glaubhaftmachung mit Beschlussprotokollen, Abrechnungen, Wirtschaftsplänen. Bei der Jahresabrechnung ist jedoch zu beachten, dass mit dieser lediglich die Abrechnungsspitze belegt wird.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
Aelizia
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#3

06.05.2015, 12:21

Also vorgehen wie folgt:
Zwangsversteigerungsantrag mit Titel stellen und nach Zugang des Beschlusses den Rest anmelden?
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Lucilla
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#4

06.05.2015, 12:39

Ja, es können noch bis zum Termin weitere laufende Hausgelder/Abrechnungen etc. angemeldet werden.
Ich weiche nicht zurück, ich nehme Anlauf...
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#5

06.05.2015, 14:31

Prima! Vielen Dank!
:dankeschoen
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