falscher Gläubiger im Vollstreckungsbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#11

20.04.2015, 17:19

Anahid hat geschrieben:Warum willst Du den Titel umschreiben? Der Schuldner hat sich doch bislang nicht dagegen gewehrt, oder? Also einfach ganz normal eine Forderungsanmeldung auf den Namen der Frau machen und gut. Sicherheitshalber packst Du noch eine Abtretung in die Akte. Solange keiner die Forderung bestreitet, passiert doch nichts und in der Regel bestreitet der Insolvenzverwalter keine titulierten Beträge.
Heute bist du tatsächlich "durch den Wind".
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#12

20.04.2015, 17:26

Jupp03/11 hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:Warum willst Du den Titel umschreiben? Der Schuldner hat sich doch bislang nicht dagegen gewehrt, oder? Also einfach ganz normal eine Forderungsanmeldung auf den Namen der Frau machen und gut. Sicherheitshalber packst Du noch eine Abtretung in die Akte. Solange keiner die Forderung bestreitet, passiert doch nichts und in der Regel bestreitet der Insolvenzverwalter keine titulierten Beträge.
Heute bist du tatsächlich "durch den Wind".
Oh man.....sieht so aus. :augenreib Natürlich einfach Forderungsanmeldung auf den Namen vom Mann machen. :oops: Ich hoffe nur, dass ich hier im Büro nicht auch so einen Mist von mir gegeben hab heute. :roll:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
StarsinEyes
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 01.09.2010, 14:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Jettingen-Scheppach

#13

20.04.2015, 17:26

Stimmt schon ja. Aber nicht, dass evtl das Gericht dann meckert dass Gläubiger im Titel und Gläubiger in der Insolvenztabelle nicht identisch sind. Wir wollen halt solche Probleme von Vornherein beseitigen
Ein Spitzname ist eine gesprochene Karrikatur. (Vicco von Bülow alias Loriot)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#14

20.04.2015, 17:27

Öhm....auf den Namen vom Mann anmelden Stars. Dann stimmen Titel und Insolvenzgläubiger überein. Ich hab mich verschrieben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
StarsinEyes
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 01.09.2010, 14:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Jettingen-Scheppach

#15

21.04.2015, 08:47

ja das hat sich wohl überschnitten. Die Sache ist die, ich würde das auch so machen. Aber bei der Gegenseite wurde der Kaufvertrag auf die ehefrau abgeschlossen. Oder meint ihr es gibt da dennoch keine Probleme wenn ich dann einfach die Anmeldung auf den Mann mache?
Ein Spitzname ist eine gesprochene Karrikatur. (Vicco von Bülow alias Loriot)
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#16

21.04.2015, 08:51

StarsinEyes hat geschrieben:ja das hat sich wohl überschnitten. Die Sache ist die, ich würde das auch so machen. Aber bei der Gegenseite wurde der Kaufvertrag auf die ehefrau abgeschlossen. Oder meint ihr es gibt da dennoch keine Probleme wenn ich dann einfach die Anmeldung auf den Mann mache?
Da die Forderung tituliert ist, muss der Kaufvertrag durch euch ja nicht vorgelegt werden. Und ganz ein Bestreiten kommt selten, da Schuldner öfters mal den Überblick verloren haben.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#17

21.04.2015, 09:37

Sollte da - was ich nicht glaube - irgendwoher ein Widerspruch kommen, dann könnt Ihr immer noch mit Abtretung hantieren. Da der Schuldner aber gegen die gerichtliche Titulierung schon nichts unternommen hat, gehe ich nicht davon aus, dass der jetzt dem Insolvenzverwalter den Kaufvertrag vorlegt und mitteilt, dass hier der Titel auf die falsche Person läuft.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Js123
Forenfachkraft
Beiträge: 217
Registriert: 08.09.2014, 15:23
Beruf: Sb. gerichtliches Mahnwesen

#18

08.11.2016, 10:05

:wink1
habe mich schon bzgl. des Themas eingelesen, aber den Unterschied zwischen Titelumschreibung und Titeländerung habe ich irgendwie noch nicht ganz geschnallt...

Unser M hat uns zwei Titel aus 2005 vorgelegt, aus denen wir die ZV betreiben sollen. Als Gläubiger ist die XY GmbH & Co. KG angegeben. Unser M war einer von 4 Gesellschaftern. Jetzt ist diese Firma schon lange gelöscht..
Muss ich jetzt den Titel alleine auf unseren M umschreiben lassen? Falls ja, was ist dann mit den anderen 3 Gesellschaftern? Sind die dann nicht irgendwie benachteiligt wenn er dann die Forderung einkassiert?
:oops: :roll:
Was benötigt das Gericht alles für diese Umschreibungen? Reicht da ein HR-Auszug?
Das sind jetzt erstmal ein paar Ideen von mir...Habe sowas noch nie gemacht... hoffe mir kann jemand helfen :/
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#19

08.11.2016, 12:15

Einen Titel einer erloschenen Firma kannst Du nicht einfach umschreiben lassen. Ist die Firma gelöscht, hat diese auch keine Ansprüche mehr. Es sei denn, es besteht eine Liquidation o.ä. Aber dann wäre die Firma auch noch nicht gelöscht.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Js123
Forenfachkraft
Beiträge: 217
Registriert: 08.09.2014, 15:23
Beruf: Sb. gerichtliches Mahnwesen

#20

08.11.2016, 14:50

Danke Anahid : )
Habe eben noch mal mit meiner Chefin gesprochen. Uns wurde vor der Löschung schon eine Prozessvollmacht erteilt, also gilt der Anspruch noch und wir können über die Firma ganz normal die ZV einleiten, hierzu gibt es auch ein BGH Urteil..
Das mit der Vollmacht hatte ich nur nicht aufm Schirm, da es die Akte schon vor meiner Zeit gab
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Antworten