falscher Gläubiger im Vollstreckungsbescheid

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
NanuNana
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#1

18.12.2012, 12:51

Hallo Zusammen,

mir ist da etwas total blödes passiert und brauche unbedingt eure Hilfe!

Ich bin neu in einer Kanzlei und sollte eine Akte anlegen, in welcher unsere Kanzlei Mandant ist und ein nichtzahlender Mandant der Gegner. Ansich keine schwierige Sache, aber unser Anwaltssystem, welches ich nicht kannte, hat leider nicht unsere Kanzlei als Mandanten eingetragen, sondern meinen einen Chef privat. Das ist niemanden aufgefallen, obwohl MB und VB beantragt wurden. Jetzt sagte mein Chef ich soll gg. unseren alten Mandanten vollstrecken. Kann ich mit diesem VB, in welchem der Gläubiger falsch betitelt ist vollstrecken bzw. kann ich den Gläubiger nachträglich ändern lassen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...danke schonmal im Voraus!
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icerose
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#2

18.12.2012, 12:52

Ist nicht so schlimm, du kannst eine Titeländerung beantragen - kostet 15,00 € :wink:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
NanuNana
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#3

18.12.2012, 12:58

Geht das nicht nur bei Rechtsnachfolgern und Namensänderung? Das ist ja jetzt eigentlich ein komplett anderer Gläubiger. Hast Du da ein § für mich?
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#4

18.12.2012, 13:08

Ich hab ihn noch nicht gelesen, aber schau mal in § 727 ZPO - hierzu gibt es übrigens mehrere Themen (hier im Forum), vielleicht findest du in denen auch noch etwas brauchbares - z.B. ein Muster für den Antrag.
Und: Dein Chef wird doch sicher auf dem Briefkopf der Kanzlei zu finden sein, oder?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
rosa

#5

18.12.2012, 13:22

727 hat hier GAR KEINEN Platz!
m.e. ist die Gläubigerbezeichnung gar nicht falsch ...
NanuNana
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#6

18.12.2012, 13:34

naja Gläubiger im VB lautet z.Z.

Name: Max Mustermann
Anschrift: Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Müsste doch aber eigentlich wie auch in den Rechnungen angegeben heißen

Name RAe Mustermensch & Mustermann
Anschrift: Mustermenschstraße 2
54321 Mustermensch

oder nicht???
oliverlpz

#7

22.12.2012, 13:17

Der "Mdt." möge eine Vollmacht für Eure Kanzlei unterzeichnen => ZV einleiten.
Gar nicht so schwer :wink:
Jupp03/11

#8

22.12.2012, 13:23

Dafür müßte es aber erstmal einen Mandanten geben.
StarsinEyes
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#9

20.04.2015, 16:06

Hallöchen, ich muss das auch nochmal aufgreifen. Ich hab jetzt folgendes: Ich habe einen VB erwirkt für unseren Mandanten. Jetzt ist es so das die Gegenseite Insolvenz angemeldet hat und wir unsere Forderung anmelden müssen. Soweit so gut. Nun ist uns allerdings aufgefallen das Kaufforderung über die Ehefrau unseres Mandanten lief und somit der Titel auf sie lauten müsste. Kann man da einfach ans Gericht schreiben und bitten den Titel umzuschreiben auf die Ehefrau oder muss man da eine Abtretung machen? Weil Rechtsnachfolge dürfte hier nicht zur Anwendung kommen. Oder habe ich mich mal wieder total verheddert? Das Problem ist halt auch das die Anmeldung bis nächste Woche erfolgen muss. Ist es da möglich den jetztigen Titel hinzuschicken mit der Anmerkung das der noch umgeschrieben wird?
Ein Spitzname ist eine gesprochene Karrikatur. (Vicco von Bülow alias Loriot)
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#10

20.04.2015, 17:16

Warum willst Du den Titel umschreiben? Der Schuldner hat sich doch bislang nicht dagegen gewehrt, oder? Also einfach ganz normal eine Forderungsanmeldung auf den Namen der Frau machen und gut. Sicherheitshalber packst Du noch eine Abtretung in die Akte. Solange keiner die Forderung bestreitet, passiert doch nichts und in der Regel bestreitet der Insolvenzverwalter keine titulierten Beträge.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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