Ich habe hier eine Sache in der ich jetzt einen Verhaftungsauftrag beantragen soll.
In der Sache wurde bereits ein einfacher Vollstreckungsauftrag durchgeführt, es wurde aber leider vergessen den Erlass eines Haftbefehls zu beantragen.
Das wurde nun gemacht.
Jetzt hat der Mandant sich aber gemeldet und möchte, dass die Angelegenheit dann mit seiner Rechtsschutzversicherung abgerechnet wird. Das Verfahren läuft ja aber schon, da kann man doch keine Deckungszusage mehr einholen, oder?
Es sind bisher ja auch nur geringe Kosten angefallen, unsere Gebühren von 34,27 EUR und die des Gerichtsvollziehers von 36,50 EUR.
Weiß jemand was für Kosten da jetzt noch kommen könnten, also seitens des Gerichtsvollziehers?
Danke schonmal (und schönes Wochenende
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