RA Gebühren brutto o. netto ins Foko?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Toniontour
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#1

23.03.2015, 13:58

Hi,

habe gerade Foko über RA Micro erstellt. Der Gläubiger ist zum VoSt Abzug berechtigt (das ist zur Adresse in RA M vermerkt). RA Micro bucht mir jetzt die ZV Gebühr auch nur netto ins Foko - ich würde sie allerdings brutto mit ins Foko nehmen. Muss die ZV Gebühr brutto oder netto ins Foko gebucht werden?

Lasse ich den Haken zum VoSt Abzug weg, wird die Gebühr brutto ins Foko gebucht...

Schuldner ist Privatperson.

Danke Euch
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Pepples
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#2

23.03.2015, 14:00

Netto ist richtig, weil euer Mandant aufgrund des Vorsteuerabzuges die Mwst nicht vom Schuldner verlangen kann.
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#3

23.03.2015, 14:00

Es kommt doch aber auf euren Mandanten und nicht auf den Schuldner an. ;) Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt, somit keine Mehrwertsteuer auf die Anwaltsgebühren und diese netto ins Foko. Mandant muss die MwSt. selbst tragen und diese ist bei ihm ein durchlaufender Posten.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#4

23.03.2015, 14:04

oh man...wenn ihr es sagt, klingt es logischer, als wenn ich es im Foko sehe....*mitm Aufm Schlauchstehen aufhör*

Danke
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