Sicherheitsleistung mit oder ohne Zinsen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nine25

#1

29.10.2007, 14:29

Hi
hab mal ne Frage, die Sicherheitsleistung wird die mit ZInsen hinterlegt oder ohne. Also z.B. € 100.000,00. Im Urteil steht dannn ...Urteil in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar....

Wären das dann 110% von € 100.000,00 + Zinsen oder nur die 110% aus den € 100.000,00?
Nine25

#2

29.10.2007, 14:54

Kann mir niemand helfen??????????
Stehe grad völlig auf dem Schlauch!!!!!!!
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Moppel
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#3

29.10.2007, 14:58

Ich glaube ohne Zinsen. bin mir aber nicht 100%ig sicher...
Viele Grüße, Moppel
Marilyn82

#4

29.10.2007, 15:14

Hab das die Tage auch gemacht und hab den Betrag ohne Zinsen genommen. Allerdings hab ich die Zinsen in dem laufenden Text mit aufgenommen...!?Habe also den Urteilstenor mit aufgenommen!
Kimmy

#5

29.10.2007, 15:17

es müssten 110% der Hauptforderung sein, ohne Zinsen.
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Tigerentchen
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#6

29.10.2007, 15:47

Ich würde die Zinsen bis zum heutigen Tag ausrechnen und mithinterlegen, zusätzlich zu der Hauptforderung + 10%.

Wir hatten neulich so einen Fall, da hat die Gegenseite die Zahlung der Zinsen verweigert, weil für diese keine Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Die Zinsen mussten wir dann nachträglich noch extra hinterlegen.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
GV Alt
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#7

08.11.2007, 00:43

Bei einer SHL von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages kann der Gläubiger:

Die titulierte Haupt-Forderung von z.B. 10.000,00 € durch Hinterlegung von 11.000,00 €,

eine Teil-Forderung von z.B. 1.000,00 € durch Hinterlegung von 1.100,00 € vollstrecken lassen.

Schwieriger wird es bei der ZV der HF + Zinsen. Da sollte man schlauer Weise die titulierten Zinsen vom z.B. 01.01.2007 bis zum ZV-Antrag errechnen und davon die 110 % hinterlegen.
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