Schuldner finden Teil II

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Dane129
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#11

19.03.2015, 11:15

Dane129 hat geschrieben:Um zu der Idee betreffend der Anzeige wegen Verstoß gegen das Meldegesetz zurückzukommen. Habe mich hierzu informiert und insoweit keinerlei Möglichkeiten gefunden, hier die Staatsanwaltschaft tätig werden zu lassen, vielmehr müsse man eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bei der zuständigen EMA stellen.

Diese Möglichkeit ist mir schon länger bekannt, war bisher aber in keinem einzigen Fall erfolgreich.

Bitte um Aufklärung, wie ihr da vorgeht. Wird bei Euch tatsächlich die STA tätig?
Kann hierzu eine/r noch was sagen? ;)
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#12

19.03.2015, 11:25

Ich kenne es auch nur so wie Du, dass das Einwohnermeldeamt für eine Anzeige wg. Verletzung gegen die Meldepflicht zuständig ist. Habe ich auch schon mehrfach probiert und insgesamt einmal eine Rückmeldung bekommen. Damals war der Schulder nach Düsseldorf verzogen, aber als ich dann unter der vom EMA Düsseldorf mitgeteilten Adresse einen ZV-Versuch probiert habe, war der Schuldner lt. GVZ wieder "unbekannt verzogen". Eine weitere Anfrage beim EMA Düsseldorf ergab, dass der Schuldner sich nach Osnabrück (ohne Straßenangabe) abgemeldet hatte, wo er aber lt. EMA Osnabrück nie gemeldet war. Ich kann also leider nicht ganz so euphorisch über diese Vorgehensweise berichten.
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alraune
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#13

19.03.2015, 11:27

Also, die Staatsanwaltschaft haben wir noch nie eingeschaltet, dazu weiß ich leider nichts. Wir schreiben in solchen Fällen immer das zuständige EMA an und lassen den Schuldner dort nach unbekannt abmelden. Insbesondere bei Leuten, die Hartz 4 o.ä. beziehen, ist das schmerzhaft, weil sie ohne Meldeanschrift kein Geld mehr vom Amt bekommen. Die melden sich dann recht schnell wieder neu an.

Eine Detektei haben wir auch schon öfters eingeschaltet, die Kosten halten sich in Grenzen, wenn man vorher selbst schon alles mögliche recherchiert hat. Mehr als 100,00 € haben wir bzw. die Mandanten da noch nie bezahlt. Und "gefunden" hat die Detektei schon öfters Leute für uns.

Leider ist das natürlich kein Erfolgsrezept dafür, dass man dann auch tatsächlich erfolgreich vollstrecken kann.
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AliceImWunderland
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#14

19.03.2015, 11:58

alraune hat geschrieben:Also, die Staatsanwaltschaft haben wir noch nie eingeschaltet, dazu weiß ich leider nichts. Wir schreiben in solchen Fällen immer das zuständige EMA an und lassen den Schuldner dort nach unbekannt abmelden. Insbesondere bei Leuten, die Hartz 4 o.ä. beziehen, ist das schmerzhaft, weil sie ohne Meldeanschrift kein Geld mehr vom Amt bekommen. Die melden sich dann recht schnell wieder neu an.
Ich habe eine Bekannte, die beim Einwohnermeldeamt beschäftigt ist, mit der ich schon mal über dieses Problem geprochen habe und kann dazu sagen, dass - zumindest in unserer Stadt - keinerlei Informationsaustausch zwischen Jobcenter und Einwohnermeldeamt stattfindet. Man kann den Schuldner also so oft wie man lustig ist beim Einwohnermeldeamt abmelden, das Jobcenter bekommt es sowieso nicht mit. Und das Jobcenter ist meistens die Behörde, die die aktuelle Anschrift des Schuldners weiß (schließlich will ja jeder sein Harzt 4 haben). Das Jobcenter darf aber die Anschrift nicht an das Einwohnermeldeamt weiterleiten. Hier ist echt ein Fehler im System!!! :motz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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alraune
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#15

19.03.2015, 12:27

@Alice: Na toll. Ich hab das in einem ZV-Seminar (hier in Berlin) mal ausdrücklich so gelernt. Dort hieß es, die seien datenmäßig vernetzt und wenn Meldeadresse weg => kein Hartz 4 mehr.

Zumindest würde ich die Abmeldung nach unbekannt immer machen, das dauert 2 Minuten mit 'nem Textbaustein und kostet nichts. Und manchmal bringt es tatsächlich was.
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Whoville
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#16

19.03.2015, 13:58

Ich habe auch schon einige Male beim zuständigen Einwohnermeldeamt angezeigt, dass der Schuldner sich nicht umgemeldet hat. Ich habe die erfolglosen Anfragen in Kopie mitgeschickt und bisher hat´s auch jedes Mal geklappt, das Amt hat geforscht und einige Wochen später hatte ich die neue Anschrift. Ich hatte das vorher telefonisch mit unserem Amt geklärt und gefragt, was sie dann machen. Und bei uns forscht das Amt dann schon nach.
Ich habe, sofern die Telefonnummer des Schuldners bekannt war, auch schon häufiger angerufen (natürlich anonym!), mich als eine Mitarbeiter der Krankenkasse (AOK) oder vom Telefonbuch ausgegeben und wollte einen Adressabgleich machen. Was soll ich sagen - die Schuldner sind dann so überrumpelt, dass sie die neue Anschrift mitteilen! :-)
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#17

19.03.2015, 14:27

Whoville hat geschrieben:Ich habe, sofern die Telefonnummer des Schuldners bekannt war, auch schon häufiger angerufen (natürlich anonym!), mich als eine Mitarbeiter der Krankenkasse (AOK) oder vom Telefonbuch ausgegeben und wollte einen Adressabgleich machen. Was soll ich sagen - die Schuldner sind dann so überrumpelt, dass sie die neue Anschrift mitteilen! :-)
Mitarbeiter der Krankenasse habe ich auch noch nie versucht, alter Schulfreund bei Nachbarn ist auch immer ganz lustig :-D
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Whoville
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#18

19.03.2015, 15:03

Das habe ich auch schon. Habe schon zu einigen Klassentreffen eingeladen! ;)
Den Oberknaller hat aber mal eine Kollegin gebracht. Der Schuldner hatte nach Abgabe der eV ein neues Konto eröffnet. Und sie hat als Mitarbeiterin der alten Bank bei ihm angerufen und ihm mitgeteilt, dass sie ein nach durchgeführter Revision entstandenes Guthaben an ihn überweisen möchte - und sie hat die neue Bankverbindung bekommen. Fragwürdig aber erfolgreich! :-)
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#19

19.03.2015, 17:28

Den Trick mit dem Telefon hab ich mal auf nem erfolgreich ZV-Seminar gehört. Der Dozent meinte immer ne Erstattung vom Finanzamt ankündigen ... da kommen die Infos sofort :mrgreen:
Wobei ich gestehen muss, dass ich die Anzeigen beim Einwohnermeldeamt nicht mehr mache, weil sich der Aufwand für die geringe Erfolgsquote nicht lohnt.
Ich mache halt noch die klassischen Internetrecherchen selbst - bei Facebook etc. ziehen sich viele Leute freiwillig aus und man bekommt interessante Infos.
Wenn man irgendwann am Ende ist und einfach nichts rausfindet, kläre ich mit den Mandanten ab, ob die Sache mangels Aussicht auf Erfolg einfach zugemacht werden soll. Von wegen gutes Geld schlechtem hinter her werfen. Ich meine, nach drei Jahren ist eh Schluss ... oder man geht den Weg der öffentlichen Zustellung....machen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mandanten...
AndyK
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#20

19.03.2015, 19:32

Ich hab das Problem häufiger, Strafanzeigen bzw. OWI-Anzeige (denn ist es ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit ;) ) bringen einen ja nicht weiter..


Ich lasse die Person von Amts wegen abmelden, meist mit der Begründung des „öffentlichen Interesses“, da die Person „vermutlich Transferleistungen bezieht“. Bisher hat das meistens nicht lange gedauert, bis die neue Adresse dann korrekt gemeldet war :P
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