Zustellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
dasydasy
Forenfachkraft
Beiträge: 100
Registriert: 30.07.2014, 15:16
Beruf: RA-Fachangestellte ( Azubi)
Software: RA-Micro

#1

13.03.2015, 16:54

Hallo Ihr lieben,

ich hoffe mir kann noch jmd. helfen heute ....
Also habe eine vollstreckbare Ausfertigung ohne Zustellvermerk, jetzt schrieb mein Chef Zustellung an RA Gegner veranlassen. Dann hätte ich die Zustellung gem § 195 ZPO von Anwalt zu Anwalt vorgenommen. Aber da ist kein Gegner RA drin, dann per Gerichtsvollzieher an Gegner zustellen oder wie geht es dann ???
dasydasy
Forenfachkraft
Beiträge: 100
Registriert: 30.07.2014, 15:16
Beruf: RA-Fachangestellte ( Azubi)
Software: RA-Micro

#3

13.03.2015, 17:01

Merci :)
dasydasy
Forenfachkraft
Beiträge: 100
Registriert: 30.07.2014, 15:16
Beruf: RA-Fachangestellte ( Azubi)
Software: RA-Micro

#4

13.03.2015, 17:03

Jupp03/11 hat geschrieben:genau so

Dann auch nur die beglaubigte Abschrift oder das Original beifügen und die beglaubigte, sodass der GVZ uns das Orig. nach Zustellung zurück gibt. Sorry kannte es bisher nur gem. § 195 ZPO :pfeif
Jupp03/11

#5

13.03.2015, 17:07

Kannst beides hinschicken und darum bitten, die Zustellungsurkunde mit dem "Original" verbunden zurückzugeben.
dasydasy
Forenfachkraft
Beiträge: 100
Registriert: 30.07.2014, 15:16
Beruf: RA-Fachangestellte ( Azubi)
Software: RA-Micro

#6

13.03.2015, 17:08

OK, danke hast mir sehr geholfen... schönes Wochenende :)
Antworten