Hallo Ihr lieben,
ich hoffe mir kann noch jmd. helfen heute ....
Also habe eine vollstreckbare Ausfertigung ohne Zustellvermerk, jetzt schrieb mein Chef Zustellung an RA Gegner veranlassen. Dann hätte ich die Zustellung gem § 195 ZPO von Anwalt zu Anwalt vorgenommen. Aber da ist kein Gegner RA drin, dann per Gerichtsvollzieher an Gegner zustellen oder wie geht es dann ???
Zustellung
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 100
- Registriert: 30.07.2014, 15:16
- Beruf: RA-Fachangestellte ( Azubi)
- Software: RA-Micro
Jupp03/11 hat geschrieben:genau so
Dann auch nur die beglaubigte Abschrift oder das Original beifügen und die beglaubigte, sodass der GVZ uns das Orig. nach Zustellung zurück gibt. Sorry kannte es bisher nur gem. § 195 ZPO
Kannst beides hinschicken und darum bitten, die Zustellungsurkunde mit dem "Original" verbunden zurückzugeben.