Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katinka1
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#1
11.03.2015, 16:15
Hallo an alle,
kurz vor Feierabend beschäftige ich mich nochmal mit meinem "Lieblingsbereich" ZV Grundbuch...
Da kann ich machen was ich will, ich verstehe da einfach nur Bahnhof
Ich soll den Rückabtretungsanspruch aus einer Eigentümergrundschuld pfänden.
Sind Rückabtretungs- und Rückgewährsanspruch (nur letzeres kenne ich eigentlich) das selbe??
Hat jemand ein Muster für diese Pfändung? Hab schon in verschiedenen Büchern geschaut, aber erfolglos...
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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Jupp03/11
#2
11.03.2015, 16:19
Man könnte auch hier mal unter suchen gucken, Rückgewähransprüche
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katinka1
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#3
11.03.2015, 16:21
habe ich zuerst...
bin trotzdem nicht schlauer draus geworden, ob beide Begriffe das selbe sind.
sorry.
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Jupp03/11
#4
11.03.2015, 16:25
Einen Rückabtretungsanspruch gibt es nicht.
Wenn es sich tatsächlich um eine Eigentümergrundschuld handeln sollte, ist diese zu pfänden.