Festsetzung Zwangsvollstreckungskosten - zwei Gerichte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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TrudchenLE
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#1

23.02.2015, 08:23

Guten Morgen,

hab mal wieder eine Frage, ich soll Kostenfestsetzungsantrag für Vollstreckungskosten fertig machen. Vollstreckungsgericht war das Amtsgericht Eilenburg, aber Zwangsversteigerung war beim AG Leipzig, muss ich da zwei getrennte Anträge stellen?

Vielen Dank schonmal.
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#2

23.02.2015, 08:44

Es ist das Gericht zuständig, wo die letzte Vollstreckungshandlung vorgenommen wurde, § 788 II ZPO.
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TrudchenLE
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#3

23.02.2015, 08:54

Auch für Kosten Zwangssicherungshypotheken?
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