Wechsel zu Hauptgesellschaft - Pfüb ungültig?
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Ein neues Arbeitsverhältnis kann es aber ja nicht sein, denn es war ja eine "Umstrukturierung". Es kann ja nicht angehen, dass sich Schuldner (oder Drittschuldner) den Verpflichtungen dadurch entziehen, dass hier das Arbeitsverhältnis zwischen Tochter- und Hauptgesellschaft quasi hin und her geschoben wird. Für ein neues Arbeitsverhältnis wäre es m.E. erforderlich, dass das alte gekündigt wurde und mit der Muttergesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wurde. Das sollen die doch mal nachweisen.
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- katuscha
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Anahid hat geschrieben:Ein neues Arbeitsverhältnis kann es aber ja nicht sein, denn es war ja eine "Umstrukturierung". Es kann ja nicht angehen, dass sich Schuldner (oder Drittschuldner) den Verpflichtungen dadurch entziehen, dass hier das Arbeitsverhältnis zwischen Tochter- und Hauptgesellschaft quasi hin und her geschoben wird. Für ein neues Arbeitsverhältnis wäre es m.E. erforderlich, dass das alte gekündigt wurde und mit der Muttergesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wurde. Das sollen die doch mal nachweisen.
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Anahid hat geschrieben:Ein neues Arbeitsverhältnis kann es aber ja nicht sein, denn es war ja eine "Umstrukturierung". Es kann ja nicht angehen, dass sich Schuldner (oder Drittschuldner) den Verpflichtungen dadurch entziehen, dass hier das Arbeitsverhältnis zwischen Tochter- und Hauptgesellschaft quasi hin und her geschoben wird. Für ein neues Arbeitsverhältnis wäre es m.E. erforderlich, dass das alte gekündigt wurde und mit der Muttergesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wurde. Das sollen die doch mal nachweisen.
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