Wechsel zu Hauptgesellschaft - Pfüb ungültig?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17688
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ein neues Arbeitsverhältnis kann es aber ja nicht sein, denn es war ja eine "Umstrukturierung". Es kann ja nicht angehen, dass sich Schuldner (oder Drittschuldner) den Verpflichtungen dadurch entziehen, dass hier das Arbeitsverhältnis zwischen Tochter- und Hauptgesellschaft quasi hin und her geschoben wird. Für ein neues Arbeitsverhältnis wäre es m.E. erforderlich, dass das alte gekündigt wurde und mit der Muttergesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wurde. Das sollen die doch mal nachweisen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3579
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Anahid hat geschrieben:Ein neues Arbeitsverhältnis kann es aber ja nicht sein, denn es war ja eine "Umstrukturierung". Es kann ja nicht angehen, dass sich Schuldner (oder Drittschuldner) den Verpflichtungen dadurch entziehen, dass hier das Arbeitsverhältnis zwischen Tochter- und Hauptgesellschaft quasi hin und her geschoben wird. Für ein neues Arbeitsverhältnis wäre es m.E. erforderlich, dass das alte gekündigt wurde und mit der Muttergesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wurde. Das sollen die doch mal nachweisen.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 186
- Registriert: 29.01.2009, 16:07
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Wohnort: BAYERN
Anahid hat geschrieben:Ein neues Arbeitsverhältnis kann es aber ja nicht sein, denn es war ja eine "Umstrukturierung". Es kann ja nicht angehen, dass sich Schuldner (oder Drittschuldner) den Verpflichtungen dadurch entziehen, dass hier das Arbeitsverhältnis zwischen Tochter- und Hauptgesellschaft quasi hin und her geschoben wird. Für ein neues Arbeitsverhältnis wäre es m.E. erforderlich, dass das alte gekündigt wurde und mit der Muttergesellschaft ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wurde. Das sollen die doch mal nachweisen.
Das stimmt allerdings auch wieder. Ich habe die Akte immer noch bei mir liegen, da ich nicht wirklich weiter gekommen bin. Heute Nachmittag bekomme ich Hilfe - endlich. Bin mal gespannt was rauskommt. Ich werde berichten!!
@Anahid: für den Denkanstoß