Anrechnung Zahlung Schuldner
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Wir haben einen Pfüb wegen Kindsunterhalt gemacht und dort nur den rückständigen und laufenden Unterhalt gepfändet. Nachdem dann auch der KfB vorlag und die Pfändung bisher fruchtlos war, wurde zusätzlich der GVZ beauftragt. Entsprechend wurde das Forderungskonto um die Kosten erweitert. Jetzt nach gut einem 3/4 Jahr sind durch den Drittschuldner doch noch (Teil-)Zahlungen geflossen, der Drittschuldner will diese jedoch nur auf die Hauptforderung und Kosten des Pfüb anrechnen, da nur diese im Pfüb enthalten sind. Entsprechend wurde unser aktualisiertes Forderungskonto mit allen Kosten (KfB, ZV etc.) und Anrechnung der Zahlung zuerst auf die Kosten durch den Drittschuldner moniert. Heißt das, dass ich 2 Forderungskonten anlegen muss, einmal für den Drittschuldner ohne Kosten und einmal für den GVZ mit Kosten? Und erfolgt in dem Forderungskonto für den GVZ die Anrechnung der Zahlungen aus dem Pfüb auch zuerst auf die Hauptforderung oder kann diese dort nach § 367 BGB erfolgen?
- Soenny
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Der DS muß nur auf das zahlen, was im Pfüb auch enthalten ist. Eine Erweiterung des Forderungskontos ohne neuen Pfüb geht nun mal nicht. Da du zwei Aufträge hast, einmal Pfüb und einmal ZV, mußt du schon alles trennen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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