Abschriften bei ZV-Anträgen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Nika
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#1

05.02.2015, 09:32

Hallo,

kann mir eventuell jemand genau sagen, wie viele beglaubigte Abschriften / einfache Abschriften ich einem ZV-Auftrag beifüge? Ich hab hierzu bisher immer unterschiedliche Antworten bekommen.

Danke im Voraus! :thx
Lg, Nika
Sonnenkind
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#2

05.02.2015, 09:53

Die wirst du mit Sicherheit auch wieder bekommen. Ich füge z.B. keine Abschriften bei. Ich schicke den ZV-Auftrag nur 1 x im Original.
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Geniesserin
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#3

05.02.2015, 10:00

Ich schicke immer eine Abschrift mit. Wenn sie nicht der Schuldner kriegt, bekomme ich sie zurück, das Original behält ja der GVZ. Dann kann ich mit der Abschrift die Kosten bei der nächsten Maßnahme nachweisen und muss nicht die in der Akte befindliche kopieren.
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Tine Dea
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#4

05.02.2015, 10:10

Ich handhabe es wie Geniesserin. Ein Original, eine einfache Abschrift...
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Morgenmuffel
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#5

05.02.2015, 10:41

Ich machs auch so wie Geniesserin und Tine Dea
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Sputnik85
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#6

05.02.2015, 11:34

Ein Original, eine einfache Abschrift.
Wobei beim Original immer der Originalschuldtitel und ein Foko dabei ist (evtl. weitere Anlagen).
Bei der Abschrift füge ich nur ein Foko bei - Anlagen bekommt der Schuldner nicht.
:niveau
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#7

05.02.2015, 11:38

ich schicke auch keine Abschriften :) nur das Original mit Titel und evtl. Kostenbelegen
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Aelizia
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#8

06.02.2015, 11:52

ein Original + eine Abschrift
zusätzlich eine Abschrift bei den Vollstreckungsunterlagen.

Manchmal bekomme ich zwei Abschriften zurück, oft eine, hin und wieder auch keine.
aculita
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#10

09.02.2015, 13:28

Tine Dea hat geschrieben:Ich handhabe es wie Geniesserin. Ein Original, eine einfache Abschrift...
Begründung:
Ich verwende das Formular der Gerichtsvollzieher und da steht "zwei Exemplare" drauf. Ein GVZ hier vor Ort erklärte, dass es so einfacher für ihn sei - daher für mich logisch und nachvollziehbar.
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