Teilablehnung bei Festsetzung ZVKosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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eva:-)
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#1

04.02.2015, 09:36

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte mal eure Meinung zu folgendem Problem:

Ich habe für unseren Mdt. einen Räumungs- und Vollstreckungsauftrag gestellt Jan. 2014. Ausgeführt wurde der Auftrag am April 2014. Die Wohnung wurde durch Schlüsseldienst geöffnet und es befanden sich noch 2-3 wertlose Möbel (Sperrmüll) in der Wohnung. Der Gerichtsvollzieher hat in seinem Protokoll angegeben: Gläubigervertreter wurden in den Besitz der Räume eingewiesen.

Wir haben die neue Anschrift des Schuldners ermittelt und im Nov. 2014 einen neuen Zwangsvollstreckungsauftrag gestellt. Daraufhin hat der Schuldner die e.V. abgegeben.

Soweit so gut. Jetzt habe ich die Festsetzung der ZV-Kosten beantragt und umgehend eine Beanstandung über die Kosten für den 1. Vollstreckungsauftrag hinsichtlich der Sachpfändung bekommen, da ja nur eine Besitzeinweisung erfolgt ist. Ich möge doch die Anwaltskosten neu berechnen und nur auf den Räumungsteil beschränken.

Was kann der Gläubiger den dafür, dass in der Wohnung nichts ist? Hätte der Gerichtsvollzieher hinsichtlich der Sachpfändung einen Fruchtlosigkeitsvermerk machen müssen? Hat die Rechtspflegerin Recht mit ihrem Anspruch auf Reduzierung?

Schon einmal vielen Dank für Eure Hilfe bzw. Meinungen

Eva
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#2

04.02.2015, 09:43

Sowas ähnliches hatte ich schonmal bei einem PfÜb, wenn die Vollstreckung kein Ergebnis brachte (in meinem Fall keine Geschäftsverbindung), sollte die ZV-Gebühr auf die Mindestgebühr reduziert werden.
Ist schon ein paar Jahre her, aber nach damaliger Prüfung war das die herrschende Meinung, wenn es auch umstritten war.

Ob sich das inzwischen geändert hat, weiß ich nicht, ist bei mir auch nie wieder beanstandet worden.
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#3

05.02.2015, 09:00

Danke, wo bei ich nicht glaube, dass die Rechtspflegerin sich nicht auf eine Reduzierung auf die Mindestgebühr einlassen wird, wenn es dazu keine klare gesetzliche Regelung gibt.
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