Haftbefehl oder Durchsuchungsbeschluss?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Cindi
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#1

04.02.2015, 09:01

Was würdet Ihr bevorzugen, wenn die Schuldnerin auf den Termin zur Abgabe der VA nicht reagiert (sozusagen "toter Hund spielt")?

Oder hättet Ihr noch eine alternative ZV?
Sonnenkind
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#2

04.02.2015, 09:05

Verhaftungsauftrag
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
sansibar
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#3

04.02.2015, 09:06

auf jeden Fall Hafbefehl, das hilft meistens
Grüße - sansibar
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Cindi
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#4

04.02.2015, 11:16

Tja, hatte ich auch gedacht, aber heute hat mir ein GV vom Haftbefehl abgeraten, da dieser zu hohe Folgekosten auslöst. Stattdessen wurde mir zu § 802 l ZPO geraten. Da war ich platt und hab zuerst gedacht, dass wir bisher immer Haftbefehl bevorzugt haben.
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katuscha
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#5

04.02.2015, 11:56

Wenn meine Forderung über 500,00 € liegt, dann beantrage ich meistens die Auskunft beim Bundeszentralamt für Steuern, manchmal bei der gesetzlichen Rentenversicherung (je nachdem was ich über den Schuldner weiß) und ganz selten beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Da bekommt man teilweise wirklich schneller und kostengünstiger eine Auskunft, als wenn ich den Weg über den Haftbefehl gehe. Außerdem sind diese Auskünfte wahrheitsgetreuer als manche Vermögensauskunft.
Kobudo
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#6

04.02.2015, 13:21

Ich beauftrage bei der Vermögensauskunft normalerweise den Haftbefehl mit, lasse ihn aber nicht vollstrecken. Der Haftbefehl kostet 20 euro. Das teure ist die Vollstreckung, die zudem auch deine Forderung normalerweise nicht einbringt. Allerdings zieht es ungemein, wenn der Schuldner weiß, dass ein Haftbefehl im Raum steht.

Für Forderungen über 500,00 € mache ich es wie katuscha und hole mir die Drittauskünfte.
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Cindi
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#7

04.02.2015, 17:48

Danke Mädels! Das bestätigt mir auf jeden Fall, dass Zwangsvollstreckung vielschichtig und anspruchsvoll ist, wohingegen viele RAe behaupten, die ZV könne nebenher laufen und wäre leicht zu formalisieren.
tiko73

#8

04.02.2015, 18:36

Hier noch gerade eine Idee, die ich damals auch hier aus dem Forum hatte:

Ich kopiere den vorliegenden HB auf hübsches pinkfarbenes Papier und schicke die Kopie (auch als Abschrift gestempelt) mit einem lieben Anschreiben an den Schuldner, dass HB vorliegt und wenn der (demnächst) vollstreckt werden muss noch mehr Kosten entstehen und ob er nicht doch mal Lust hat eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Verpackt wird das ganze so, dass das rote Papier des HB ein wenig durchschimmert. Dies hat mir schon so einige Ratenzahler eingebracht, wo dann doch auf einmal das Geld für die Raten da war :mrgreen:
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Frau Cindy
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#9

05.02.2015, 08:02

Bei Forderungen über 500,00 € mache ich es auch wie katuscha. Den Haftbefehl beantrage ich dann ggf. anschließend. Ich habe es auch schon mal mit der Variante von tiko versucht. Allerdings bislang ohne Erfolg. Vielleicht sollte ich die Akten an tiko weiterreichen. :kopfkratz :lol:
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
tiko73

#10

05.02.2015, 08:40

Gerne Cindy. Ich mag sowas :-D

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