Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir jemand helfen.
Habe einen PfÜB des Mdten. gegen zwei Schuldner/Eheleute als Gesamtschuldner beantragt. Unser Programm berechnet die Gebühren gem. VV Nr. 3309, ggf. i.V.m.Nr. 1008 doppelt, da zwei Schuldner. Der Rechtspfleger teilt mir, dass die Gebühr nur einmal anfällt, möchte aber natürliche doppelte Gerichtsgebühren in Höhe von € 40,00.
Kann mir vielleicht jemand mit entsprechenden Hinweisen weiterhelfen. Wir haben sonst immer zweimal Gebühren berechnet, was sonst auch nie moniert worden ist.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
RA-Gebühren bei PFÜB zwei Schuldner als Gesamtschuldner
- Anahid
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Du bekommst die Gebühr 2 x. Guck mal hier: http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 47720.html
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Ich stimme Anahid zu. Wir schreiben aber Gebühr 3309 VV RVG 2 x, da 2 Schuldner, und nicht die Erhöhungsgebühr 1008 VV RVG.
Würdest du 2 getrennte Pfübs oder sonstige ZV-Aufträge machen, würdest du die Gebühr 3309 ja auch 2 mal bekommen (und natürlich Auslagenpauschale + MwSt.)
Würdest du 2 getrennte Pfübs oder sonstige ZV-Aufträge machen, würdest du die Gebühr 3309 ja auch 2 mal bekommen (und natürlich Auslagenpauschale + MwSt.)
- Anahid
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Eine 1008 kann nur anfallen, wenn Du 2 Gläubiger hast, aber doch nicht, wenn Du 2 Schuldner hast.
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