Hallo zusammen,
ich solle eine Bankbürgschaft von Anwalt zu Anwalt zustellen lassen. Da muss ich doch eine beglaubigte Fotokopie der Bankbürgschaft mitschicken oder?
Meines Erachtens ja schon, denn bei Vergleichen usw. machen wir das ja auch immer so.
Nach Recherchen im Internet bin ich jedoch oftmals darauf gestoßen, dass manche das Original mitschicken. Deswegen bin ich grad etwas verwirrt.
Danke schon mal für die Antworten.
LG
Zustellung einer Bankbürgschaft von Anwalt zu Anwalt
- tweetyS
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 631
- Registriert: 30.08.2010, 17:12
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Großraum Stuttgart
Das Original sollte ja eigentlich nicht aus der Hand gegeben werden. Deshalb eine beglaubigte Kopie zustellen.
Eine Bürgschaft habe ich allerdings noch nie zustellen lassen - wir hatten einen solchen Fall noch nicht.
Liegt denn der Gegenseite eine einfache Ausfertigung o. Ä. vor?
Eine Bürgschaft habe ich allerdings noch nie zustellen lassen - wir hatten einen solchen Fall noch nicht.
Liegt denn der Gegenseite eine einfache Ausfertigung o. Ä. vor?
Die Bürgschaft ist im Original zu übergeben, sonst können daraus keine Rechte hergeleitet werden.