VB umschreiben lassen (2x)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Baptistine
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 27.05.2012, 18:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

16.01.2015, 11:02

Halli hallo,

ich hab zwei Vollstreckungsbescheide die ich aufgrund Rechtsnachfolger umschreiben lassen soll, habe ich nur noch nie gemacht und hoffe ihr könnt mir helfen.

1. A GmbH & Co. KG (verteten durch die B GmbH)

2. B GmbH (vertreten durch den GF AB)

Die Rechtsnachfolger sind jetzt X GmbH & Co. KG, vertreten durch die XY GmbH, diese vertreten durch den GF.

Meiner Meinung nach würde ich jetzt beide Titel zum Mahngericht schicken mit der Bitte diese umzuschreiben. Liege ich da richtig? ^^
193
Benutzeravatar
Nasenbär
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 19.09.2006, 12:40
Beruf: leitende RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

16.01.2015, 11:12

Ja, aber den Nachweis hinsichtlich der Rechtsnachfolge nicht vergessen. Du musst gegenüber dem Gericht begründen bzw. darlegen, warum eine Umschreibung erforderlich ist und das musst Du belegen.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann kostet das auch Gerichtskosten; früher waren das mal 20,- Euro (??) glaube
Benutzeravatar
Baptistine
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 27.05.2012, 18:01
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

16.01.2015, 11:24

Super danke =)

Ich habe einen Auszug aus dem HR, ich hoffe das reicht.
193
BP2015
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 26.01.2015, 11:03
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#4

23.06.2015, 12:33

Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe bezüglich eines ähnlichen Problems:
Wir haben in eigener Sache gegen eine Mandantin einen Vollstreckungsbescheid erwirkt.
Die Schuldnerbezeichnung im Titel lautet auf die ABC GmbH vertreten durch die GFin AB.
Nun ist laut Handelsregisterauszug die GFin AB aus der ABC GmbH ausgeschieden und neuer GF Herr XY.
Muss ich den Titel abändern lassen oder kann ich aus diesem vollstrecken?
:thx für eure Hilfe.
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8175
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#5

23.06.2015, 12:38

Der Titel muss nicht geändert werden, da sich die Vollstreckung gegen die GmbH richtet. Ich hänge in solchen Fällen immer eine Kopie aus dem Handelsregister hin (die Veröffentlichungen sind kostenlos).
BP2015
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 26.01.2015, 11:03
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

23.06.2015, 12:43

:thx :thx :thx
BP2015
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 26.01.2015, 11:03
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#7

23.06.2015, 12:59

Wie ist es denn wenn der neue GF mit der Firma von München nach Berlin gezogen ist? Ist es auch dann nicht nötig den Titel umschreiben zu lassen?
samsara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8175
Registriert: 13.06.2012, 18:54
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#8

23.06.2015, 13:03

Dann ist es auch nicht erforderlich. Auszug aus dem HR reicht.
Antworten