Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReNoSi13
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#1
14.01.2015, 09:22
Hallo zusammen,
Ich habe einen Pfüb gemacht, in dem der Drittschuldner eine Firma ist, die im Auftrag des Schuldners Tickets für Veranstaltungen verkauft hat. Unter Anspruch G habe ich dann ausgeführt:
...auf Zahlung des an den Drittschuldner gezahlten Werklohn/Entgelt aus den zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen....
Das Gericht schreibt mir jetzt, dass ich den Anspruch konkretisieren bzw. klarstellen muss, da die Formulierung des Anspruchs des Schuldners gegen den Drittschuldner so nicht verständlich ist.
Wie sollte ich den Anspruch denn bezeichnen. Es handelt sich meiner Meinung nach doch um Werklohn ....
Hat jemand eine Idee??? vorab schonmal ....
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Pitt
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#2
14.01.2015, 12:32
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Nach dieser Formulierung würdest Du das Geld pfänden, das der Drittschuldner vom Schuldner für den Ticketverkauf beanspruchen kann. Du kannst hier aber doch nur die Beträge pfänden, die dem Schuldner aus dem Ticketverkauf zustehen. Beispiel: Schuldner vereinbart mit dem Drittschuldner, dass dieser von jedem verkauften Ticket 15% erhält oder er vereinbart eine gestaffelte Provision, z. B. dass der Drittschuldner bei 100 verkauften Tickets 15%, ab 101 - 250 Tickets 20% der Einnahmen erhält. Pfändbar wäre dann der nach Abzug der Verkaufsprovision des Drittschuldners (oder wie immer man das nennen will) vom Drittschuldner an den Schuldner auszukehrende Betrag aus den Ticketverkäufen.
Der Ticketverkauf vom Drittschuldner für den Schuldner ist m. E. ein Dienstleistungsvertrag. Ich hätte wahrscheinlich "...auf Zahlung der gegenwärtig und zukünftig fällig werdenden Beträge, die gemäß Dienstleistungsvertrag über Ticketverkäufe vom Drittschuldner an den Schuldner auszukehren sind.“ in den Antrag aufgenommen und den angeblichen Anspruch auf Abrechnung und Auskunftserteilung gepfändet.
Zuletzt geändert von
Pitt am 14.01.2015, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
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ReNoSi13
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#3
14.01.2015, 12:40
hmmm....ok...leuchtet mir ein....dann teile ich das dem Gericht mal so mit.
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....I hate ZV...lach