habe folgendes Problem:
Schuldner hat im Vermögensverzeichnis angegeben, dass er sich mit seiner Schwester und seinem Halb-Bruder, dessen Adressen ihm nicht bekannt sind, in Erbengemeinschaft nach seinem Vater befindet. Erbmasse = Eigentumswohnung (genauere Grundbuchdaten nicht bekannt, nur der Ort wo die Wohnung liegt und das Nachlassgericht). Im Übrigen ist auch noch ein lebenslanges Wohnrecht für die Lebensgefährtin des Vaters eingetragen. Ich gehe davon aus, dass die Lebensgefährtin in der Wohnung noch lebt.
Meine Frage: Ist eine weitere Zwangsvollstreckung sinnvoll und möglich? Ich weiß nicht, ob ich der Mandantin hier zu weiteren evtl. möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen raten soll oder nicht. Hauptforderung belief sich ursprünglich auf ca. 950 Euro nunmehr nur noch ca. 425 Euro, da er derzeit noch geringe Teilzahlungen, wegen Verurteilung zur Schadenswiedergutmachung durch das Strafgericht an unsere Mandantin zahlt.
Ich könnte ja nur den Anteil des Schuldners an der Erbengemeinschaft pfänden und dann die Eintragung des Pfändungsvermerks im Grundbuch beantragen. Versteigerung kommt ja derzeit wegen dem Wohnrecht nicht in Betracht. Voraussetzung ist allerdings, dass ich die Anschriften der Miterben (Drittschuldner) herausfinden kann. Diese müssten doch eigentlich im Grundbuch eingetragen sein oder? Dafür muss ich natürlich zuvor versuchen über das Nachlassgericht durch Vorlage meines Titels die genaue Grundbuchbezeichnung (Blatt / Flur) herausfinden. Also eine Menge Aufwand betreiben ... Lohnt sich das überhaupt auch hinsichtlich der weiter entstehenden Kosten? Für die Auskünfte des Nachlassgerichtes und des Grundbuchamtes werde ich ja auch etwas bezahlen müssen oder?
Es wäre super, wenn mir irgendeiner weiterhelfen kann?!?
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