ZV aus Titel § 169 Abs. 3 APO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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70-Düsseldorf
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#1

29.12.2014, 14:41

Hallo,

ich brauche einmal Hilfe. Ich habe einen Titel nach § 169 Abs. 3 ZPO per Telefax erhalten. Jetzt haben wir die ZV eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher verlangt aber jetzt das Original des Titels. Das Original haben wir ja nie bekommen, werden wir ja auch nicht, da ganz oben auf dem Titel "Beglaubigte Abschrift (Telekopie gemäß § 169 Abs 3 ZPO)" steht. Was kann ich dem GV jetzt schreiben? Eine kleine Formulierungshilfe wäre nicht schlecht.

Danke schon einmal jetzt!
GV Freudenstein
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#2

29.12.2014, 14:49

Um welche Art von Titel handelt es sich?

Grundsätzlich - von einigen Ausnahmen abgesehen - muss eine vollstreckbare Ausfertigung, am besten mit Zustellnachweis, vorgelegt werden. Diese ist beim Prozessgericht zu beantragen.
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#3

29.12.2014, 14:52

Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um ein normales Urteil vom LG Düsseldorf, wonach wir x € bekommen. Also muss ich noch einen Antrag beim Prozessgericht machen?
GV Freudenstein
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#4

31.12.2014, 11:29

So ist es.
jennjenn87
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#5

02.01.2015, 14:30

Dass das Gericht aber nicht einfach mal von sich aus und ohne Umwege vollstreckbare Ausfertigungen versendet.....
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#6

02.01.2015, 16:57

Ja das ist wirklich blöd. Aber fürs nächste Mal weiß man zumindest Bescheid ;)
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