Urteil m. Rechtskraftattest - noch mal zustellen an GgnS?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Toniontour
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#1

01.12.2014, 16:08

Hi,

haben I. Instanz gewonnen. GgnS legt erst Berufung ein, nimmt diese dann zurück. Ich habe nun für den KFA und das Urteil I. Instanz mir die Rechtskraft bescheinigen lassen, da diese nur vorläufig vollstreckbar waren. Bevor ich hier ggfs. vollstrecken kann, muss ich beide doch noch mal zustellen, richtig?! So wegen Titel, Klausel, Zustellung...

Würde dann einfach nur der Gegenseite beglaubigte Abschriften zum Zwecke der Zustellung schicken und schon gleich mit Zahlungsaufforderung.

Danke Euch
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niva
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#2

01.12.2014, 16:14

nein. dein KFB und dein Urteil sollten eigentlich schon einen Zustellvermerk enthalten. die Rechtskraft hat mit der ZV ja nichts weiter zu tun, also dass es jetzt eben nicht mehr nur vorläufig vollstreckbar ist.
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#3

01.12.2014, 16:21

Ah...ja, klar. Haben sie! *mit Hand an Stirn klatsch*

Irgendwie kam mir das auch komisch vor... :pfeif

Danke
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