Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bambi93
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#1
27.11.2014, 10:13
Hey,
ich habe eine ZV-Sache, die mich ein wenig zum schwitzen bringt:
Schuldner besitzt -nach Aussage des Mandantens- zwei Porsche. Diese stehen in 2 von ihm gemieteten Garagen.
Bislang habe ich keine weiteren Daten über diese Fahrzeuge. Nur die Marke ist bekannt.
Wie schicke ich den GVZ nun los und mit welchem Antrag?
Danke für eure Hilfe
Liebe Grüße
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Pitt
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#2
27.11.2014, 10:24
Das ist ein normaler Sachpfändungsauftrag. Anzugeben sind alle bekannten Daten zum Fahrzeug und dessen Standort. Es ist sinnvoll, den zuständigen GVZ vorab anzurufen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen und offene Fragen direkt zu klären. Wir hatten das Thema hier schon oft, unter der Suchfunktion müsste sich da einiges finden.
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Bambi93
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#3
27.11.2014, 17:26
Danke.
Ein Problem bleibt uns immer noch.
Der Schuldner hat diese Garage mit den Autos in der Vermögensauskunft nicht angegeben.
Wir möchten jetzt irgendwie das richterliche Gehör umgehen und die Autos oder evtl. andere Gegenstände beschlagnahmen, ohne das der Schuldner vorgewarnt wird.
Ideen?
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Liesel
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#4
27.11.2014, 17:31
Bambi93 hat geschrieben:Wir möchten jetzt irgendwie das richterliche Gehör umgehen ....
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Bambi93
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#5
27.11.2014, 18:23
Ja genau so denke ich auch momentan. Aussage von meinem Chef.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
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Sonnenkind
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#6
27.11.2014, 18:30
Weißt du denn, ob euer Schuldner im Fahrzeugbrief als Halter eingetragen ist? Das kann ja sonst wer sein. Hier solltet ihr schon auf der sicheren Seite sein.
![Bild](https://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/d010.gif)
Liebe Grüße Sonnenkind
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Morgen: kommt erst noch.
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den du in der Hand hast.
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Bambi93
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#7
27.11.2014, 20:12
Es sind Vermutungen. Die Garage soll wohl so zum "Schrauben" sein. Könnte dann natürlich sein, dass das Fahrzeug nicht angemeldet ist.
Erstmal geht es mir darum, ob es einen Weg gibt, zu pfänden oder zu beschlagnahmen, ohne dass der Schuldner vorher über einen Termin informiert wird, da er sonst alles pfändbare beiseite schaffen würde.
Er hat auch bereits die VA abgegeben. Diese ist auch falsch.
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Bambi93
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#8
28.11.2014, 11:21
So also hier hab ich die Antwort:
Ich habe einfach mit der GVZin telefoniert. Sie findet die Sache auch sehr interessant.
Ich werde jetzt einfach die Pfändung beantragen sowie erneute Abgabe der EV. Sie wird dann sehen, dass sie den Schuldner zu sich bestellt und erst dann eröffnet, dass eine Pfändung für die gemietete Garage vorliegt und sie jetzt dort hin will.
![Hüpfer :huepf](./images/smilies/huepf.gif)