ZV ohne Titel eigene Honorarforderung Bitte Hilfe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Irinka
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#1

26.11.2014, 10:35

Hallo,
evtl. kann mir jemand helfen, und zwar geht es um Folgendes:

Für unseren Mandanten hatten wir zig mal ZV betrieben, nach seinen Anweisungen, diese sind zu hälfte erfolglos geblieben. Nun hat der Mandant uns das Verhältnis gekündigung und wir sitzen auf unserer Rechnung. Der Chef hat noch die entstandenen Kosten mit einem Beschluss gegen den Schulder für unseren Mandanten titulieren lassen. Als dann wir die Honoraransprüche gegen unseren Mandanten titulieren lassen wollten, wurde es uns versagt. Gebührenklage war erfolglos. Leider hat eine Vorgängerin die ganzen Vollstreckungstitel - aus welchen Gründen auch immer - an unseren EX-Mandanten zurückgeschickt, so dass ich nichts zur Hand habe, außer der Anweisung meines Chefs, ob was zu machen ist.
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niva
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#2

26.11.2014, 10:40

Irinka hat geschrieben:Gebührenklage war erfolglos.
das sagt doch schon alles. wenn die Berufungsfrist noch läuft, kannst du Berufung einlegen.
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Irinka
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#3

26.11.2014, 10:49

Wurde auch gemacht-wieder erfolglos. Bloss irgendwie komisch, es gibt einen Titel auf der Welt (die festgesetzten Kosten gegen den Schulder), die unberechtigt dem Gläubiger zustehen. :shock:
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#4

26.11.2014, 10:58

Bild Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe: Warum war eure Gebührenklage gegen den Mandanten erfolglos?
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

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#5

26.11.2014, 11:04

Mit welcher Begründung erfolglos?
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Irinka
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#6

26.11.2014, 11:21

Verjährung :( Frag mich bitte nicht warum es dazu kam, bin hier erst seit vorgestern. :wink:
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#7

26.11.2014, 11:23

Dann ist die Sache durch.
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#8

26.11.2014, 12:39

Irinka hat geschrieben: Bloss irgendwie komisch, es gibt einen Titel auf der Welt (die festgesetzten Kosten gegen den Schulder), die unberechtigt dem Gläubiger zustehen. :shock:
was soll daran komsich sein? wenn ihr keinen Vorschuss fordert, selber schuld. meine Chefin ist da leider auch nicht besser. :pfeif
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#9

26.11.2014, 12:44

Irinka hat geschrieben:Für unseren Mandanten hatten wir zig mal ZV betrieben, nach seinen Anweisungen, diese sind zu hälfte erfolglos geblieben.
Wurde denn nicht bei erfolgreichen Vollstreckungen zunächst auf die Kosten verrechnet???

Wenn zig Vollstreckungen gemacht wurden, ist nicht nachvollziehbar, wieso vor Einleitung der nächsten Vollstreckung nicht zumindest erst einmal die Kosten für die vorherige Vollstreckung abgerechnet wurden. Und dann noch in die Verjährung laufen....Sorry, aber selbst schuld.
LEBE DEN MOMENT

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#10

26.11.2014, 12:48

Na dann hat aber jemand mächtig gepennt, wenns verjährt ist :roll:

Und in den Kanzleien, wo ich bisher war, wurde das auch prinzipiell so gehandhabt, dass beigetriebene Gelder auf Honorar und Kosten verrechnet wurden und wenn dann noch was über war, ging der Rest an den Mandanten/Gläubiger.
Dracarys!

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