nicht erledigte Amtshandlung GVZ, da Schulder im Krankenhaus

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gabrielle
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#1

14.11.2014, 14:26

Hallo, bin ein wenig perplex. Habe einen Verhaftungsauftrag an GVZ gegeben. Dieser kommt nun mit dem Bemerken zurück, dass die Nachbarin des Schuldners mitgeteilt habe, dass der Schuldner auf unabsehbare Zeit im Krankenhaus sei und man nicht wisse, wann er entlassen wird. Flugs hat der GVZ mir die Sache zurückgeschickt und natürlich seine Kosten für die nicht erledigte Amtshandlung in Rechnung gestellt. Ist die Vorgehensweise korrekt? Das würde ja bedeuten, wenn ich in einem Vierteljahr oder so nochmals erneut Verhaftungsauftrag geben würde, und der Schuldner dann aus irgendwelchen Gründen wieder nicht erreichbar ist o. ä., mir wiederum die nicht erledigte Amtshandlung in Rechnung gestellt werden würde. Kann das sein? Wäre es denn zuviel von dem GVZ verlangt, wenn er sich die Sache selbst auf WV gelegt hätte und nach einem zweiten Versuch in ca. 2-3 Monaten, der dann evtl. auch ohne Erfolg geblieben wäre, sodann erst mir die nicht erledigte Amtshandlung in Rechnung gestellt hätte? Für Eure Rückmeldungen bzw. Erfahrungswerte bin ich dankbar.

LG
gabrielle
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Anahid
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#2

17.11.2014, 10:35

Nur wenige Gerichtsvollzieher sind bereit, Unterlagen länger als nötig dort zu behalten. Und hier ist es nicht nötig, also schickt er es zurück. Meiner Meinung nach würde aber ein Folgeauftrag, der ja auch für Euch keine neuen Gebühren bringt, auch beim Gerichtsvollzieher als Fortsetzung gelten, sodass er dann die Gebühr anrechnen muss.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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