Zv gegen Inhaber Ponyhof

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lemmy1983
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#1

10.11.2014, 14:15

Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,

leider stehe ich grade etwas auf dem Schlauch :(

Wir haben einen VB gegen einen Schuldner erwirkt, der einen Ponyhof betreibt, und nach Aussage unseres Mandanten wohl auch nur von diesem lebt. Auch ist uns kein Bankkonto bekannt.

Wie fülle ich nun den Pfüb aus? Gebe ich dann an: Anspruch G (Sonstige) und dann: Einnahmen aus Ponyhof Xyz, Inh. abc (also unser Schuldner) Adresse,...usw...Oder wie würdet ihr das machen?? Oder einen ganz "normalen" ZV-Auftrag mit Antrag auf Abnahme der VA?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten. :D
sanvic
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#2

10.11.2014, 14:21

für nen PfüB brauchst Du einen Drittschuldner. Den hast Du hier ja augenscheinlich nicht.

Dann bleibt nur noch ein VA-Antrag. Ich würde - falls die Höhe der Forderung das erlaubt - auch noch Drittauskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern einholen lassen. So bekommst Du alle vorhandenen Bankverbindungen in die Du ggf. dann reinpfänden kannst.
Pitt
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#3

10.11.2014, 14:25

Der Ponyhof kann nicht Dein Drittschuldner sein, allenfalls mögliche Kunden, die dort z. B. für ihre Pferde einen Stall gemietet haben oder die dort Reitunterricht bekommen. Ich schließe mich daher sanvic an. VA-Antrag oder direkt Kombi VA/ZV.
Sonnenkind
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#4

10.11.2014, 14:28

Würde hier sofort Antrag auf Abgabe des Vermögensverzeichnisses stellen, dann hast du sämtliche von dir benötigten Informationen.
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Lemmy1983
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#5

10.11.2014, 15:26

OK, vielen Dank... habe eigentlich auch eher an die VA gedacht. :thx :thx

Ach ja sorry nochmal für die vielleicht blöde Frage, aber ich mache nicht so viel ZV, nur sporadisch mal :D
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