Ich wünsche euch allen einen guuuuten Morgen,
ich habe hier einen Fall, der schon ewig dauert und in dem wir auch schon sehr oft vollstreckt haben, ...jedes Mal erfolglos.
Jetzt haben wir eine neue Quelle bekommen und zwar soll die Schuldnerin eventuell eine Gartenlaube in einem Gartenverein haben.
Mein Chef sagte nur, ich soll da mal einen PfÜB hin machen. Allerdings sehe ich in der Akte mittlerweile keinen Ausweg mehr.
Im PfÜB-Formular fällt mir dazu nur der Eintrag unter Sonstiges (G) ein. Aber was ich da eintragen soll, weiß ich nicht.
Zahlt man nicht monatlich eine Pacht oder sowas in der Art?
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen
PfÜB in Gartenverein
- Baptistine
- Forenfachkraft
- Beiträge: 144
- Registriert: 27.05.2012, 18:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du könntest doch nur eine Forderung pfänden, die der Schuldnerin gegen den Gartenverein zusteht. Eine solche sehe ich hier nicht.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Baptistine
- Forenfachkraft
- Beiträge: 144
- Registriert: 27.05.2012, 18:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Also gibt es wohl keine Möglichkeit. Hmm...
Ich danke dir
Ich danke dir
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Wäre es vielleicht möglich, dass es sowas wie "Nebenkostenrückzahlung" durch den Verein geben könnte? Es werde ja auch Wasser und Strom in der Parzelle verbraucht.
Kannst Du dir die Satzung des Vereins ansehen?
Kannst Du dir die Satzung des Vereins ansehen?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3309
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Ich würde im Internet nachsehen, ob der Kleingartenverein evtl. eine Homepage hat. Bei einigen Vereinen kann man die Satzung dort einsehen. Wie die Kleingartenvereine das mit der Pacht regeln, ist glaube ich von Verein zu Verein unterschiedlich. Ich meine, dass oft eine Jahresgebühr fällig wird. Einige verlangen auch eine Kaution (z. B. für eine Gartennutzung auf Probe). Selbst wenn ein Anspruch auf Kautionsrückzahlung oder Nebenkostenrückzahlung vorhanden wäre, dürfte der Betrag eher gering ausfallen. Die Frage ist auch, ob die Schuldnerin selbst tatsächlich Pächterin ist oder den Garten eines Bekannten/Verwandten mitnutzt. Es kommt oft vor, dass Kleingartenbesitzer nicht wissen, wohin mit dem ganzen Obst/Gemüse, weil i. d. R. ein bestimmter Prozentsatz der Fläche für Obst-/Gemüseanbau genutzt werden muss. Das wird vom Kleingartenverein genau reglementiert. Die sind dann froh, wenn Freunde, Verwandte, Nachbarn sich aus dem Garten mitbedienen. Ich würde den Kleingartenverein daher erst als mögliche Quelle weiter prüfen, wenn VAK und - falls möglich - Drittauskünfte nichts Pfändbares erbracht haben.
- Baptistine
- Forenfachkraft
- Beiträge: 144
- Registriert: 27.05.2012, 18:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Man da gibts ja relativ viel zu dem Thema, danke^^
Mein Chef sagte auch etwas von Nebenkostenrückzahlung. Aber wie soll ich das in den PfÜB bringen? Unter (G) Sonstige: Nebenkostenrückzahlung ? Klingt merkwürdig. in der VAK ist die Gartenlaube gar nicht angegeben, ist auch nur eine Quelle von der Gläubigerin und eine Homepage hab ich nicht gefunden.
Mein Chef sagte auch etwas von Nebenkostenrückzahlung. Aber wie soll ich das in den PfÜB bringen? Unter (G) Sonstige: Nebenkostenrückzahlung ? Klingt merkwürdig. in der VAK ist die Gartenlaube gar nicht angegeben, ist auch nur eine Quelle von der Gläubigerin und eine Homepage hab ich nicht gefunden.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Nicht jede Gartenlaube steht in einer Kleingartenanlage die einem Kleingartenverein angehört. Es gibt auch sog. Eigenland, welches als Parzelle von der Gemeinde, Stadt oder sonst wem verkauft wird, sieht genau so aus wie eine Kleingartenanlage.
Ich würde Nachbesserung der VA beantragen und dem GV die entsprechenden Hinweise evtl. direkte Fragen an die Hand geben.
Viel Hoffnung brauchst du dir bzgl. der Nebenkosten aber nicht machen, da der Verbrauch i.d.R. nach der Saison abgerechnet wird und in den meisten Vereinen gibt es keine Vorauszahlungen.
Ich würde Nachbesserung der VA beantragen und dem GV die entsprechenden Hinweise evtl. direkte Fragen an die Hand geben.
Viel Hoffnung brauchst du dir bzgl. der Nebenkosten aber nicht machen, da der Verbrauch i.d.R. nach der Saison abgerechnet wird und in den meisten Vereinen gibt es keine Vorauszahlungen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!