Pfändung Mietzahlungen an die Ehefrau_Herkunft Zahlungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

03.11.2014, 10:18

Für einen unserer Mandanten haben wir die ursprüngliche Vermögensauskunft um Zusatzfragen ergänzen lassen und diese über den Gerichtsvollzieher beim Schuldner eingeholt.
Dabei hat sich ein Sachverhalt entwickelt, welchen ich so noch nie hatte und ich nicht weiss, was nun weiter zu veranlassen ist, nachdem der Gerichtsvollzieher die ausgefüllten Fragen geschickt hat.

Der Schuldner ist selbständig, gab in der ursprünglichen standardisierten Vermögensauskunft vor 6 Monaten an, dass er 1.000,00 € aufgrund seiner Erwerbstätigkeit monatlich netto zur Verfügung hat.
Also war eine Zusatzfrage „Welche Kunden beauftragen den selbständigen Schuldner, eine entsprechend vollständige Kundenliste der letzten 12 Monate ist vorzulegen.
Die Antwort lautet, die letzten 12 Monate gab es keine Kunden und keine Aufträge, momentan läuft ein Gewerbeuntersagungsverfahren und er werde dem zuvorkommen und zum Jahresende das Gewerbe abmelden.
Die nächste Frage bezog sich darauf, ob er in einer Mietwohnung lebt und entsprechend Kaution geleistet hat.
Die Antwort war, dass er in der Eigentumswohnung seiner Ehefrau lebt und dieser 300,00 € monatlich an Miete leistet und jährlich die Nebenkosten in Höhe von ca. 1.300,00 € übernehme.
Zudem gab er weiter an -obwohl nicht gefragt-, dass er zudem auch noch die KFZ-Versicherung seiner Ehefrau übernimmt.

Frage ist nun, wo der Schuldner das Geld für die regelmäßigen Mietzahlungen und die Versicherung hernimmt, wenn er angeblich keine Aufträge mehr hat?
Ist es sinnvoll die Antwort im Rahmen einer weiteren Ergänzungsfrage über den Gerichtsvollzieher einzuholen?


Eine Konstellation, dass ein Schuldner an seine Ehefrau Miete zahlt hatte ich noch nicht, wie verhält es sich diesbezüglich?
Wenn der Schuldner an fremde Dritte leistet, kann man bzgl. der Miete keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, sind die Zahlungen an die Ehefrau genauso zu behandeln wie Zahlungen an fremde Dritte oder sind diese eventuell pfändbar?
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#2

03.11.2014, 10:26

Wenn er selbständig ist, keine Einnahmen aber Ausgaben hat, dann wird sein Gewerbe wohl Verluste schreiben und das Geld kommt z.B. von der Bank.

So wie Du es schreibst, gehört die Wohnung allein der Ehefrau, und sie ist ganz normal Vermieterin (vermutlich wurde die Wohnung an die Firma des Schuldners vermietet), daher kannst Du die Miete auch nicht pfänden. Wenn er die gesamten Nebenkosten trägt, wäre zu überlegen, ob eventuelle Guthaben hieraus gepfändet werden, wobei ich bei der Sachlage bezweifle, dass sich hier ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ergibt.

Ist die Wohnanschrift des Schuldners/Ehefrau eine andere wie die Anschrift der Firma des Schuldners?
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#3

03.11.2014, 12:06

So wie Du es schreibst, gehört die Wohnung allein der Ehefrau, und sie ist ganz normal Vermieterin (vermutlich wurde die Wohnung an die Firma des Schuldners vermietet), daher kannst Du die Miete auch nicht pfänden
Wieso soll die Miete hier nicht gepfändet werden können? :kopfkratz Wenn Du von einem ganz normalen Mietverhältnis ausgehst, ist das pfändbar.
Ich befürchte nur, dass dann im Falle einer Pfändung auf einmal doch nix mehr zahlt und das nichts bringen wird. Es bliebe dann noch eine Strafanzeige wegen der falschen eV, aber das bringt ja meist auch kein Geld ein.

Ich würde hier abwarten und im nächsten Jahr evtl. erneute Maßnahmen einleiten.
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#4

03.11.2014, 12:32

Wieso soll die Miete hier nicht gepfändet werden können? :kopfkratz Wenn Du von einem ganz normalen Mietverhältnis ausgehst, ist das pfändbar.
Der SC zahlt die Miete, was wills du da pfänden?
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#5

03.11.2014, 12:39

Pepples hat geschrieben:

Wieso soll die Miete hier nicht gepfändet werden können? :kopfkratz Wenn Du von einem ganz normalen Mietverhältnis ausgehst, ist das pfändbar.
Weil der Schuldner nicht Vermieter ist. Die Miete kann ich nur pfänden, wenn der Schuldner Vermieter ist, aber nicht wenn er Mieter ist. Man könnte höchsten einen Kautionsanspruch, oder eben Rückzahlungen von zuviel geleisteten Nebenkosten pfänden, allerdings gehe ich davon aus, dass hier im besagten Fall keins von beidem zu holen ist.
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#6

03.11.2014, 12:45

Je nach Höhe der Forderung würde ich gem. § 802l ZPO Drittauskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern einholen lassen, um mögliche weitere Konten auszuschließen. Solche Schuldner wickeln ihre Geldgeschäfte i. d. R. bar (z. B. über die Firmenkasse) und über Konten von Dritten ab.
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#7

03.11.2014, 12:45

:oops: Das ist heute einfach zu wuselig hier, ich kann nicht denken. :motz Ihr habt ja sooooo Recht, ich geh in die Ecke, mich schämen. :oops: :pfeif
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#8

03.11.2014, 12:47

Pepples hat geschrieben::oops: Das ist heute einfach zu wuselig hier, ich kann nicht denken. :motz Ihr habt ja sooooo Recht, ich geh in die Ecke, mich schämen. :oops: :pfeif
Da bin ich beruhigt, dass es nicht nur mir schon so ging. Also musst nicht :oops:
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#9

03.11.2014, 16:33

Geld wird gezahlt - demnach nehme ich mal an, dass der Schuldner ein Konto hat...also: warum schwierig wenn's auch einfach geht? :wink2
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#10

03.11.2014, 16:41

demnach nehme ich mal an, dass der Schuldner ein Konto hat
Wie kommst du darauf?
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