Vollstreckung aus Titel von 1987

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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chitta1981
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#1

28.10.2014, 15:52

Hallo :wink1 ,

hab mal wieder ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ein Mandant, den unsere Kanzlei vor Ewigkeiten vertreten hat, hat nun offensichtlich mal wieder die alten Vollstreckungsunterlagen bei sich ausgegraben. Da damals die Vollstreckung nur teilweise erfolgreich war, wurden wir nun beauftragt, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Ich bin mir leider nun total unsicher wegen der Verjährung im Hinblick auf die Zinsen und ob ich generell etwas beachten muss.

Der Titel (VU) stammt aus dem Jahr 1987 (rechtskräftig seit 04.10.1987). Schuldner wird verurteilt DM 1.534,67 zzgl. 7,5 % Zinsen aus DM 280,00 seit dem 5.8.87, DM 280,00 seit dem 5.9.87, DM 280,00 seit dem 5.10.87, DM 280,00 seit dem 5.11.87 und DM 280,00 seit dem 5.12.87 zu bezahlen.

Außerdem gibt es noch einen KFB über DM 305,41, aber in diesem finde ich gar keine Angaben zu Zinsen, also gehe ich davon aus, dass dieser Betrag nicht zu verzinsen ist.

So nun mein eigentliches Problem:

Es wurden damals schon Teilzahlungen geleistet, in welcher Höhe weiß ich noch nicht genau, da ich erst mal die Unterlagen vollends sortieren muss (hab einfach den ganzen Pack bekommen, so nach dem Motto „mach mal was schönes damit“ :motz ). Wie ist das mit der Verrechnung der Teilzahlungen, damals gab es das glaube ich ja noch nicht, dass zuerst Kosten und Zinsen getilgt werden und dann erst die Hauptforderung.

Außerdem sind die Zinsen, die nach Rechtskraft des Urteils weiter gelaufen sind, ja verjährt, da diese nicht weiter tituliert wurden. Es sind erst wieder die Zinsen ab 2011 relevant, da diese noch nicht verjährt sind. Ist das so richtig, oder hab ich einen Denkfehler?

Außerdem müsste ich noch wissen, wie ich mit Zahlungen umgehe, die evtl. eingehen, wenn ich jetzt vollstrecke. Gilt da dann § 367 BGB?

Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich, wenn ich nun die Zinsen weiter berechnet, weiter die titulierten 7,5 % ansetzte oder ob da zwischenzeitlich auch die 5 % ü. B. anzusetzen sind.

Vielen Dank :thx schon mal im Voraus und noch eine schöne Arbeitswoche.
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Pepples
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#2

28.10.2014, 16:06

Wie ist das mit der Verrechnung der Teilzahlungen, damals gab es das glaube ich ja noch nicht, dass zuerst Kosten und Zinsen getilgt werden und dann erst die Hauptforderung.
:mrgreen: Süß. Doch, das galt auch da schon. :wink:
Die Zinsen verjähren ab der letzten Maßnahme bzw. Teilzahlung, aber die Einrede ist durch den Schuldner zu erheben. Ich nehm die immer rein und warte, ob der meckert. :pfeif

Die Verzinsung ist mit dem Zinssatz wie ausgeurteilt anzusetzen.
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niva
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#3

28.10.2014, 16:06

Zinsen musst du die nehmen, die tituliert sind. ich würde hier auch alle Zinsen nehmen, die Einrede der Verjährung muss ja schließlich der Schuldner geltend machen.

ob § 367 BGB damals schon galt, kann ich dir leider nicht sagen, aber das dürfte ja herausfindbar sein.
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skugga
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#4

28.10.2014, 16:39

Galt damals schon - zumindest galt das 1988 schon, da hab ich mit der Ausbildung angefangen und kann mich noch lebhaft dran erinnern.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Pepples
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#5

28.10.2014, 16:44

skugga hat geschrieben:Galt damals schon - zumindest galt das 1988 schon, da hab ich mit der Ausbildung angefangen und kann mich noch lebhaft dran erinnern.
Die gute alte Zeit, als man die Forderungsaufstellungen noch "zu Fuß" machen durfte. :pfeif 8)
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#6

28.10.2014, 17:00

Pepples hat geschrieben:
skugga hat geschrieben:Galt damals schon - zumindest galt das 1988 schon, da hab ich mit der Ausbildung angefangen und kann mich noch lebhaft dran erinnern.
Die gute alte Zeit, als man die Forderungsaufstellungen noch "zu Fuß" machen durfte. :pfeif 8)
... und auf der Schreibmaschine mit Kohlepapier und dünnem Durchschlagpapier in gelb und blau... Hör mir bloß auf... :motz
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#7

28.10.2014, 17:09

Dafür wissen wir aber genau, wie's geht. Das macht es auch leichter "fremde" Aufstellungen nachvollziehen zu können. :wink: Meine Azubis mussten auch immer erstmal von Hand ran, damit die's kapieren. :mrgreen:
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#8

28.10.2014, 17:21

Vielleicht sollte man ihnen auch ab und an mal Schreibmaschinen und Adress-Karteikästen geben... :twisted:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
MiaZ
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#9

29.10.2014, 06:31

Einfach mal einen ZV-Auftrag über eine Teilforderung in Auftrag geben

Und die Programme sind schon toll...aber die Leute, die das heute so lernen wissen oft wirklich nicht wie es auch anders geht und ich hab keine Ahnung, ob so was heutzutage an der Schule gelehrt wird.
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#10

29.10.2014, 09:00

Das war ne Behauptung von meinem Chef "... schauen Sie aber erst mal, früher hat man das irgendwie anders verrechnet, als heute...". Hab ihn dann gefragt, wie das denn gewesen sein soll, aber darauf wusste er auch keine Antwort, aber das zeigt mir mal wieder, dass due Herren von ZV einfach keine Ahnung haben und sich besser raus halten.

Also ich hab in der Schule gelernt ein Forderungskonto von Hand zu schreiben, aber es stimmt, viele können das bestimmt nicht.

Vielen Dank schon mal, ich versuch mich mal weiter durch die Sachen zu wühlen, die der Mandant übersandt hat.

:thx :thx :thx
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