haben titulierte Forderung. Hatte über GVZin Kontodaten eines S angefragt im Rahmen der Drittauskünfte. Diese hatte zwei Institute ermittelt und bei denen auch gleich eine Vorpfändung angebracht (obwohl das nicht beantragt war, aber egal *g). Nun hat eine der Banken bereits die vollständige Summe an uns überwiesen, obwohl ich noch nicht mal einen Pfüb beantragt habe. vZV läuft diese Woche aus bei beiden Banken. Ein neues habe ich logischerweise nicht beantragt.
Meine Frage:
Muss ich den nun "der guten Ordnung halber" noch beantragen? Wie verhält es sich mit den Kosten hierfür? Ich sehe nämlich dafür keine Notwendigkeit mehr und somit keine Kostenerstattungspflicht. Davon abgesehen, dass ich befürchte, dass die Bank dann noch mal überweist
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
In der Vollstreckungsgruppe auf Facebook waren mehrere der Meinung, dass ich dennoch den Pfüb beantragen müsse...ich hätte die Sache sonst fertig gemacht und entwerteten Titel zurückgeschickt.
Wie geht Ihr mit solchen Fällen um?
Herzlichen Dank und einen entspannten Start in die Woche!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)