Auto pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#1

22.10.2014, 14:36

Hallöle,

habs noch nie gemacht deshalb brauche ich Eure Hilfe:

Muss den Porsche Targa des Exmannes einer Mandantin pfänden. Als Titel habe ich einen Unterhaltstitel des Jugendamtes wonach er Summe X monatlich zu zahlen hat.

Wie gehe ich hier genau vor?

Jemand ne Idee?
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
MiaZ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 05.08.2014, 20:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#2

22.10.2014, 14:52

Pfändung und Verwertung

Sind denn die Eigentumsverhältnisse geklärt?

Im Auftrag an den GV darauf hinweisen, was du genau pfänden lassen willst

...aber wenn ich das richtig gelesen habe, können da noch ne Menge Zusatzkosten entstehen

Ich persönlich halte Kontenpfändungen für sinnvoller - eventuell über nen Antrag zur Abgabe der VAK nachdenken.
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#3

22.10.2014, 14:54

Ja Kontenpfändung bringt hier leider rein gar nichts.

Der Typ ist quasi am Ende.

Jup, die Karre gehört ihm, ist geklärt.
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#4

22.10.2014, 14:55

Also quasi ganz normaler ZV-Auftrag mit dem Hinweis, lieber GVZ ich würde gerne das Auto XY pfänden lassen.
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
MiaZ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 05.08.2014, 20:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

22.10.2014, 14:56

eventuell vorher nen PKH-Antrag stellen...

...aber wenn der Typ am Ende ist dann verkauft er das Auto vielleicht in der Zwischenzeit selber.
MiaZ
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 82
Registriert: 05.08.2014, 20:52
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

22.10.2014, 14:59

ja - sehe ich so - hab ich selber aber noch nie gemacht!!

und auch noch nicht erlebt in der Zeit, in der ich für Gerichtsvollzieher gearbeitet hab. Weil sich so was meistens nie lohnt - hab aber auch keine Ahnung was so ein Auto Wert ist...
Benutzeravatar
katuscha
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3579
Registriert: 09.02.2007, 14:19
Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
Software: WinRa
Wohnort: Niederbayern

#7

22.10.2014, 15:00

Dabei musst Du aber das Auto so genau wie möglich beschreiben, also Kennzeichen, Farbe, eventuelle Auffälligkeiten wie z. B. Aufkleber oder ähnliches und natürlich den Standort.
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#8

22.10.2014, 15:01

Hab die Fahrgestellnummer und alles ;-)

Ehm PKH? Wofür jetzt genau? Da wo ich pfänden will der hat keine Kohle, meine Mandantin bzw. unsere schon.
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
H.Stummeyer
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 635
Registriert: 11.08.2006, 17:16
Beruf: Obergerichtsvollzieher
Wohnort: Niedersachsen

#9

22.10.2014, 15:19

Bei Pfändung eines Pkws würde ich einen ausreichenden Vorschuss (ca. 500,00 €) verlangen (für Abtransport, Unterstellkosten, evtl. Wertgutachten etc.)
Piwi12
Forenfachkraft
Beiträge: 205
Registriert: 05.11.2013, 15:40
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Köln - NRW

#10

22.10.2014, 15:20

Ah direkt ein Obergerichtsvollzieher der mir antwortet.

Das ist das geringste aller Probleme. Ehm... ich stelle nen normalen ZV-Auftrag und benenne exakt das Auto richtig?
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.

- Christopher Robin -
Antworten