Hallöle,
habs noch nie gemacht deshalb brauche ich Eure Hilfe:
Muss den Porsche Targa des Exmannes einer Mandantin pfänden. Als Titel habe ich einen Unterhaltstitel des Jugendamtes wonach er Summe X monatlich zu zahlen hat.
Wie gehe ich hier genau vor?
Jemand ne Idee?
Auto pfänden
Pfändung und Verwertung
Sind denn die Eigentumsverhältnisse geklärt?
Im Auftrag an den GV darauf hinweisen, was du genau pfänden lassen willst
...aber wenn ich das richtig gelesen habe, können da noch ne Menge Zusatzkosten entstehen
Ich persönlich halte Kontenpfändungen für sinnvoller - eventuell über nen Antrag zur Abgabe der VAK nachdenken.
Sind denn die Eigentumsverhältnisse geklärt?
Im Auftrag an den GV darauf hinweisen, was du genau pfänden lassen willst
...aber wenn ich das richtig gelesen habe, können da noch ne Menge Zusatzkosten entstehen
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Ja Kontenpfändung bringt hier leider rein gar nichts.
Der Typ ist quasi am Ende.
Jup, die Karre gehört ihm, ist geklärt.
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- Christopher Robin -
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Also quasi ganz normaler ZV-Auftrag mit dem Hinweis, lieber GVZ ich würde gerne das Auto XY pfänden lassen.
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ja - sehe ich so - hab ich selber aber noch nie gemacht!!
und auch noch nicht erlebt in der Zeit, in der ich für Gerichtsvollzieher gearbeitet hab. Weil sich so was meistens nie lohnt - hab aber auch keine Ahnung was so ein Auto Wert ist...
und auch noch nicht erlebt in der Zeit, in der ich für Gerichtsvollzieher gearbeitet hab. Weil sich so was meistens nie lohnt - hab aber auch keine Ahnung was so ein Auto Wert ist...
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dabei musst Du aber das Auto so genau wie möglich beschreiben, also Kennzeichen, Farbe, eventuelle Auffälligkeiten wie z. B. Aufkleber oder ähnliches und natürlich den Standort.
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Hab die Fahrgestellnummer und alles ![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ehm PKH? Wofür jetzt genau? Da wo ich pfänden will der hat keine Kohle, meine Mandantin bzw. unsere schon.
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Ehm PKH? Wofür jetzt genau? Da wo ich pfänden will der hat keine Kohle, meine Mandantin bzw. unsere schon.
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- Kennt alle Akten auswendig
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Bei Pfändung eines Pkws würde ich einen ausreichenden Vorschuss (ca. 500,00 €) verlangen (für Abtransport, Unterstellkosten, evtl. Wertgutachten etc.)
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Ah direkt ein Obergerichtsvollzieher der mir antwortet.
Das ist das geringste aller Probleme. Ehm... ich stelle nen normalen ZV-Auftrag und benenne exakt das Auto richtig?
Das ist das geringste aller Probleme. Ehm... ich stelle nen normalen ZV-Auftrag und benenne exakt das Auto richtig?
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- Christopher Robin -
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