Arrestbefehl zustellen und vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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avenere
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#1

21.10.2014, 12:25

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier meinen ersten Arrestbefehl und bin mir nicht ganz sicher, wie ich damit umgehen soll.

Unsere Mandantin hat einen Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann. Dieser möchte nun Ende des Jahres in seine Heimat (Türkei) zurückziehen. Daher haben wir einen Arrestbefehl für künftig werdenden Unterhalt erwirkt. Soweit so gut.

Nun muss ich ja zustellen. Wir haben aber die Befürchtung, dass er sein Vermögen verschwinden lässt. Gleichzeitig vollstrecken können wir nicht, da die Unterhaltsbeträge noch nicht fällig sind.

Ich habe jetzt die Idee, durch GV zustellen zu lassen und gleichzeitig vorläufige Zahlungsverbote (Bank, Arbeitgeber und DRV) zu beantragen. Nach erfolgter Zustellung wollte ich dann den Erlass eines Pfändungsbeschlusses beantragen und mit dem Unterhaltstitel dann die Überweisung beantragen.

Kommt das hin oder habe ich was wichtiges vergessen? Oder denke ich gar zu kompliziert?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

LG
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Anahid
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#2

21.10.2014, 13:05

Wenn die Unterhaltsbeträge nicht fällig sind, kannst Du doch aber auch kein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen lassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
avenere
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#3

21.10.2014, 14:45

@ Anahid: Darüber hab ich gar nicht nachgedacht, aber Du hast Recht!

Hab jetzt was gefunden, wonach der Arrest nicht vor dem PfB zugestellt sein muss. Man muss die Zustellung nur innerhalb der Frist nachholen.

Ich weiß jetzt nur nicht, wenn ich den PfB beantrage, wie ich dann in den nächsten Monaten jeweils das Geld bekomme.
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