Ich hab hier so nen kleines Problem wo ich nicht wirklich weiter weis bzw weiter kommen. Haben ZV aus einem Vergleich beantragt. Vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches vom 29.05.07, ZV vom 10.08.07 zum Geicht geschickt und am 13.08.2007 teilte unsere Mdtin mit, dass HF bezahlt wurde... GV hat daher die ZV eingestellt, da ja HF bezahlt bzw die Zahlung nachgewiesen wurde....
Wie rechne ich aber die ZV-Kosten ab?! Die sind doch trotzdem entstanden oder irre ich mich da?!
ZV betrieben - HF bereits bezahlt.
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Die Gebühren sind angefallen und sind ganz normal nach der HF + Zinsen usw. gem. 3309 VVZ abzurechnen. Dumm ist nur, wenn die Schuldnerin vor dem ZV-Auftrag gezahlt hat. Aber dann wäre es eigentlich Sache der Mandantin, das rechtzeitig mitzuteilen. Sollte die Schuldnerin aber erst nach dem ZV-Auftrag gezahlt haben, so muss sie auch die Kosten der ZV übernehmen. Deswegen würde ich den Gerichtsvollzieher anschreiben und mitteilen, dass die Schuldnerin zwar die HF + Zinsen gezahlt hat aber die Kosten des ZV-Verfahrens noch offen sind.
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ja aber es kommt drauf an, wenn gezahlt wurde. wenn natürlich vor zv-auftrag, dann muss mandantin oder rs die kosten tragen.
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Gezahlt wurde 3 Tage nachdem wir unseren Antrag zum Gericht geschickt haben. Hat sich also überschnitten.
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okay. und gibt es da irgendeine gesetzliche Regelung wo ich das finden kann?!
ohje jetzt bin ich überfragt. sie hat erst nach eurem zv-auftrag bezahlt also muss sie diese kosten auch begleichen.
- Christina83
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Naja, ist doch ganz einfach zu begründen, eure Gebühren werden mit Einreichung der ZV fällig, ZV wurde drei Tage vor Zahlung eingereicht. Ich hoffe der GV hat den Titel noch nicht rausgegeben??
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Nein den Titel hat er uns zurück geschickt mit der Begründung, dass HF komplett beglichen wurde und die ZV eingestellt wird.