Pfändung mehrerer Arbeitseinkommen etc.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sannek77
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#1

14.10.2014, 09:51

Kann ich Erwerbsminderungsrente und SGB II-Leistungen zusammen pfänden? Es handelt sich um eine Unterhaltspfändung.
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Anahid
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#2

14.10.2014, 10:19

SGB II-Leistungen sind unpfändbar, da sie das Existenzminimum sichern. Das ändert sich - nach meinem Wissen - auch nicht für Unterhaltsleistungen.
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Liesel
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#3

14.10.2014, 10:36

@Anahid: Gibts da eine Entscheidung dazu?

Hier ist der BGH noch von einer Pfändbarkeit ausgegangen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
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#4

14.10.2014, 11:18

BGH - Urteil vom 25.11.2010, Az. VII ZB 11/09:

Die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, ist generell unzulässig. Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da diese Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen sie auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden.

D.h. konkret: ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind grundsätzlich nicht pfändbar.


Quelle: Geldsystem-wiki

Kann leider keine Link zu dem Urteil bieten.

Da beides vom selben Senat ist und Deine Entscheidung neuer Liesel, gehe ich mal davon aus, dass hier auch das Motto "Was interessiert mich mein Gerede von gestern?" gilt.
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sannek77
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#5

16.10.2014, 12:03

Das Urteil von Liesel hat mich nämlich dazu bewegt. Und fällt Erwerbsminderungsrente nicht unter § 850 b ZPO?
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Anahid
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#6

16.10.2014, 12:19

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