ZV bei Verlegung Firmensitz
Ich registriere dort unter anderem eingehende Aufträge - aber du wirst es nicht glauben - ich kann dir keine Rechtsvorschrift nennen, die besagt, warum ich das getan habe! (an dieser Stelle würde ich gern 3 Ausrufezeichen kaufen)
klar - deshalb hab ich das ja auch erwähnt, dass es sicher Gerichtsvollzieher gibt, die das nicht so machen.
Aber wie gesagt: ich hatte angenommen, dass es hier um Austausch geht, dass man Abläufe erklären kann, weil man sie aus der Erfahrung heraus kennt. Mir war nicht klar, dass man hier alles mit Rechtsvorschriften belegen muss.
Aber wie gesagt: ich hatte angenommen, dass es hier um Austausch geht, dass man Abläufe erklären kann, weil man sie aus der Erfahrung heraus kennt. Mir war nicht klar, dass man hier alles mit Rechtsvorschriften belegen muss.
- Riverside
- Die KatastroFee
- ...ist hier unabkömmlich !
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Rechtsvorschriften machen durchaus Sinn, wenn ich (m)eine Argumentation untermauern möchte.
Ich sprach im Übrigen von einem normalen ZV-Auftrag gegen eine GmbH, da ist es mir egal, wer der Geschäftsführer ist, ist meiner Meinung nach für eine ZV auch nicht zwingend erforderlich, da der Titel die GmbH als Schuldner ausweist und nicht den Geschäftsführer.
Ich sprach im Übrigen von einem normalen ZV-Auftrag gegen eine GmbH, da ist es mir egal, wer der Geschäftsführer ist, ist meiner Meinung nach für eine ZV auch nicht zwingend erforderlich, da der Titel die GmbH als Schuldner ausweist und nicht den Geschäftsführer.
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!