Antrag auf Erlass eines Haftbefehls - bei welchem Gericht??

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bringl
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#1

12.06.2013, 14:57

Huhu

ich hab vom GV unsere ZV-Unterlagen zurückbekommen, mit dem Vermerk "trotz Ladung ist der Schuldner nicht erschienen / Haftbefehlsantrag ist nicht gestellt / ZV-Unterlagen anbei zurück".

Nun muss ich ja einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellen, aber bei welchem Gericht?

Im Normalfall heißt es ja eig. immer außer in Mahnsachen immer das Gericht am Wohnsitz des Schuldners. Aber:

Titel ist ein VB, kann es also evtl. auch das bisherige (Mahn)-Gericht sein, oder doch das am Wohnort des Gläubigers? Oder denk ich gerade einfach zu kompliziert???

Hilfe :?

Lg Bringl
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#2

12.06.2013, 15:00

Schuldnergericht. Mit der neuen ZV kannst aber jetzt den Erlass des HB, wenn der Schuldner nicht zum Termin erscheint, gleich mitbeantragen. Der GVZ leitet die Unterlagen an das Gericht dann weiter und von dort bekommst Du den HB und die GK-Rechnung über die 15 Euro.
Jupp03/11

#3

12.06.2013, 15:01

Wohnsitz des Schuldners
Bringl
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#4

12.06.2013, 15:02

Super :thx
:thx :thx
Janne
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#5

13.10.2014, 16:52

Ich hole diesen Thread einmal hoch mit folgender Frage:

Wir wollen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wg. eines Ordnungsmittelbeschlusses beantragen; vorherige Vollstreckungsmaßnahmen in dieser Angelegenheit (betreffend ein vorheriges Klageverfahren) blieben fruchtlos, sodass wir darauf Bezug nehmen und keinen neuen ZV-Auftrag inkl. Verhaftungsauftrag stellen wollen.

Die Frage ist dieselbe, auch hier das Amtsgericht am Sitz des Schuldners?
Randfichte72
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#6

13.10.2014, 17:06

ja!
Janne
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#7

13.10.2014, 17:14

Vielen Dank! :wink1
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